Hannover. Die niedersächsische Landesregierung hat Vereinfachungen bei der Anerkennung von Hilfsleistungen für Pflegebedürftige beschlossen. Wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, soll das Verfahren für ehrenamtliche Helfer entbürokratisiert werden.
Künftig müssen sogenannte Nachbarschaftshelfer ihre Anerkennungsvoraussetzungen nur noch gegenüber den Pflegebedürftigen nachweisen, die diese bei ihrer Pflegekasse vorlegen.
Zudem entfällt die Verpflichtung zur Vorlage eines Führungszeugnisses und zum Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses.
Bei den Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AZUA) handelt es sich um niedrigschwellige Hilfeleistungen wie Unterstützung beim Einkaufen, Kochen oder bei Arztbesuchen. Ehrenamtliche Helfer können diese Leistungen bis zu 131 Euro monatlich mit der Pflegekasse abrechnen.
Niedersachsen erleichtert Anerkennung von Pflege-Hilfsangeboten
Die niedersächsische Landesregierung hat Vereinfachungen bei der Anerkennung von Hilfsleistungen für Pflegebedürftige beschlossen.
Seniorin mit Helferin (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur