Hannover. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat den Vollzug der zusätzlichen Düngeregeln in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten bis auf Weiteres ausgesetzt. Das teilte das Ministerium am Mittwoch mit.
Grund ist die bundesweite Rechtsunsicherheit nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen Bayern vom Oktober 2025, das die Ermächtigungsgrundlage des Bundes für die Länder als unzureichend bewertet hatte.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) appellierte jedoch an die Landwirte, freiwillig weiterhin auf eine reduzierte Düngung in den betroffenen Gebieten zu setzen, um die Gewässer zu schützen. Die übrigen Vorgaben der Düngeverordnung, wie Düngebedarfsermittlungen und Sperrfristen, gelten und werden weiter kontrolliert.
Das Ministerium warnte, dass bei einer zu gravierenden Düngebelastung in diesem Jahr die Maßnahmen ab 2027 umso einschränkender ausfallen müssten.
Die Staatssekretärin im Ministerium, Frauke Patzke, kündigte an, dass der Bund auf der Agrarministerkonferenz im Frühjahr über das weitere Vorgehen berichten soll. Niedersachsen habe gemeinsam mit Bayern und Mecklenburg-Vorpommern einen Beschluss gefasst, der den Bund zu einer frühzeitigen Einbindung der Länder auffordert.
Staudte betonte, die Aussetzung sei kein Dauerzustand und bis zur Düngesaison 2027 müsse eine rechtssichere neue Regelung gefunden werden.
Niedersachsen setzt Kontrollen in Gewässerschutzgebieten aus
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat den Vollzug der zusätzlichen Düngeregeln in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten bis auf Weiteres ausgesetzt.
Fluss Sinn (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

