Niedersachsen weist 5,8 Millionen Euro aus Geldauflagen zu

Die niedersächsischen Justizbehörden haben im vergangenen Jahr gemeinnützigen Einrichtungen rund 5,78 Millionen Euro aus Geldauflagen zugewiesen.

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Euroscheine (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Hannover. Die niedersächsischen Justizbehörden haben im vergangenen Jahr gemeinnützigen Einrichtungen rund 5,78 Millionen Euro aus Geldauflagen zugewiesen. Das teilte das Justizministerium am Dienstag in Hannover mit.


Die Gelder stammen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren, in denen Tatverdächtigen oder Verurteilten Zahlungen an gemeinnützige Organisationen auferlegt wurden. Die größten Summen erhielten das allgemeine Sozialwesen mit 1,33 Millionen Euro, die Jugendhilfe mit 916.000 Euro sowie Hilfseinrichtungen für beeinträchtigte Kinder mit 1,08 Millionen Euro. Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen bekam mit 290.000 Euro den höchsten Einzelbetrag, gefolgt vom Kinderhospiz Löwenherz in Syke (245.000 Euro) und dem Weißen Ring (122.000 Euro). Die Zuweisungen liegen 207.000 Euro über dem Vorjahreswert und markieren den höchsten Stand der letzten fünf Jahre.

Interessierte Einrichtungen können sich in ein landesweites Verzeichnis aufnehmen lassen, das Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Vergabe unterstützt.

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