Hannover. Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann hat im Bundesrat eine Gesetzeslücke angeprangert, die heimliche Nacktaufnahmen in Saunen oder Umkleiden oft straflos lässt. Sie verwies in ihrer Rede auf einen konkreten Fall aus Leipzig, bei dem ein Mann Frauen in einer Sauna gefilmt hatte, das Verfahren aber eingestellt werden musste, weil die Tat nach aktueller Rechtslage nicht strafbar sei.
Wahlmann erläuterte, dass weder der Paragraf zum geschützten Lebensbereich noch der zum Intimbereich in solchen Fällen greife.
Eine öffentliche Sauna gelte nicht als besonders geschützter Raum, und der Intimbereich nackter Personen sei nicht durch Kleidung geschützt, was die Strafbarkeit ausschließe. Dies führe dazu, dass Betroffene neben dem Eingriff in ihre Privatsphäre auch mit der Straflosigkeit der Täter konfrontiert seien.
Die Ministerin betonte die psychischen Folgen für die Opfer und warnte davor, dass vor allem Frauen sich aus Sorge vor solchen Übergriffen in ihrer Freizügigkeit einschränken könnten.
Sie forderte, das Strafgesetzbuch dringend nachzuschärfen, um die Täter in die Schranken zu weisen und die Persönlichkeitsrechte besser zu schützen.
Niedersachsens Justizministerin fordert schärfere Gesetze gegen heimliche Nacktaufnahmen
Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann hat im Bundesrat eine Gesetzeslücke angeprangert, die heimliche Nacktaufnahmen in Saunen oder Umkleiden oft straflos lässt.
Sauna (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

