Oldenburg. Die Familiensenate der Oberlandesgerichte in Braunschweig, Celle und Oldenburg haben erstmals gemeinsame Leitlinien zur Berechnung von Unterhalt veröffentlicht. Das teilten die Gerichte am Dienstag mit.
Die 'Leitlinien Nds.' für das kommende Jahr sind auf den Homepages der Gerichte abrufbar und sollen zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung in ganz Niedersachsen beitragen.
Die Richtlinien wurden von einer Arbeitsgruppe der beteiligten Oberlandesgerichte angeglichen und redaktionell überarbeitet. In der Sache ergeben sich gegenüber dem Vorjahr kaum Änderungen.
Der gesetzliche Mindestkindesunterhalt ist zwar um bis zu 3,50 Euro pro Kind gestiegen, die Selbstbehaltssätze für Unterhaltsschuldner bleiben jedoch unverändert.
Einem erwerbstätigen Elternteil, der Mindestunterhalt für Kinder zahlt, müssen demnach weiterhin mindestens 1.450 Euro monatlich zum Leben verbleiben. Die Leitlinien sind für die Familiengerichte nicht bindend; maßgeblich bleibe die Prüfung des Einzelfalls, so das Gericht.
Niedersächsische Oberlandesgerichte legen gemeinsame Unterhaltsleitlinien vor
Die Familiensenate der Oberlandesgerichte in Braunschweig, Celle und Oldenburg haben erstmals gemeinsame Leitlinien zur Berechnung von Unterhalt veröffentlicht.
Mutter mit zwei Kindern (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

