Oldenburg. Das Sozialgericht Oldenburg hat einen Anspruch auf Entschädigung wegen eines angeblichen Impfschadens nach einer Corona-Impfung abgelehnt. Das Gericht teilte mit, dass bei der betroffenen Frau aus dem Oldenburger Raum kein Impfschaden im rechtlichen Sinne festgestellt werden konnte.
In dem verhandelten Fall hatte eine Oldenburgerin behauptet, durch die Corona-Impfung gesundheitliche Schäden erlitten zu haben.
Das Gericht kam jedoch nach Prüfung der medizinischen Unterlagen und der Beweislage zu dem Schluss, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung und den beschriebenen Beschwerden nicht nachweisbar sei.
Das vollständige Urteil steht auf der Website des Sozialgerichts Oldenburg zur Verfügung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen eines Monats beim Landessozialgericht angefochten werden.
Oldenburger Gericht verneint Impfschaden nach Corona-Impfung
Das Sozialgericht Oldenburg hat einen Anspruch auf Entschädigung wegen eines angeblichen Impfschadens nach einer Corona-Impfung abgelehnt.
Impfung (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

