Hannover. Die Bundespolizeidirektion Hannover hat die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hauptbahnhof Hannover verlängert. Das teilte die Behörde am Montag mit.
Die Regelung gilt nun bis zum 31. Mai 2025 und umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige, jedoch ohne die Raschplatzhalle und die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.
Die Einhaltung des Verbots wird von Einsatzkräften der Bundespolizei überwacht. Bei Verstößen drohen Platzverweise, Bahnhofsverbote, Beförderungsausschlüsse oder Zwangsgelder.
Unabhängig davon können auch Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet werden.
Hintergrund der Allgemeinverfügung sind laut Bundespolizei Körperverletzungsdelikte mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, die in der bundespolizeilichen Lage deutlich wahrnehmbar seien und die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinflussen.
Waffenverbot im Hauptbahnhof Hannover verlängert
Die Bundespolizeidirektion Hannover hat die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hauptbahnhof Hannover verlängert.
Hannover Hauptbahnhof (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur