Niedersächsische Kommunen erhalten rund 61 Millionen Euro Bedarfszuweisungen

von Eva Sorembik


Finanzschwache Kommunen werden durch Bedarfszuweisungen unterstützt. Symbolfoto: Marc Angerstein
Finanzschwache Kommunen werden durch Bedarfszuweisungen unterstützt. Symbolfoto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein

Region. Das Land Niedersachsen unterstützt 31 besonders finanzschwache Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Sie erhalten insgesamt rund 43 Millionen Euro als Bedarfszuweisungen. Mit dabei sind auch Kommunen aus der Region. Darüberhinaus wird die Fusion von Helmstedt und Büddenstedt finanziell unterstützt.


Die Fusion der Stadt Helmstedt und der Gemeinde Büddenstedt im Landkreis Helmstedt wird einmalig durch die Gewährung einer sogenannten kapitalisierten Bedarfszuweisung in Höhe von rund 18 Millionen Euro vom Land Niedersachsen finanziell unterstützt.


„Ein stabiles Steueraufkommen und ein weiterhin gut ausgestatteter kommunaler Finanzausgleich machen es möglich, dass wir den Kommunen insgesamt mehr Geld überweisen können als in den Vorjahren", so Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius. Mit den Summen können die Kommunen Fehlbeträge in den kommunalen Haushalten decken, die Kassenliquidität stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückführen. Gezahlt werden Summen zwischen 130.000 Euro für den Samtgemeindebereich Lutter am Barenberge (Landkreis Goslar) und fünf Millionen Euro unter anderem für die StadtSalzgitter. „Insgesamt stehen die Niedersächsischen Kommunen haushaltswirtschaftlich gut da", so Minister Pistorius, „allerdings gibt es nach wie vor Fälle, in denen die Finanznot aufgrund struktureller Probleme relativ groß ist. Aber auch diese Kommunen lassen wir als Land nicht im Stich."




Zehn Kommunen aus der Region bekommen Unterstützung


Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um Gemeinden und Samtgemeinden, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben. Aus der Region bekommen neben Lutter am Barenberge und Salzgitter, die Städte Königslutter am Elm (920.000 Euro) und Schöningen (1.350.000 Euro) aus dem Landkreis Helmstedt und Braunlage (670.000 Euro) und Clausthal-Zellerfeld (560.000 Euro) aus dem Landkreis Goslar sowie die Samtgemeinden Grasleben (1.160.000 Euro), Nord-Elm (410.000 Euro) und Velpke (750.000 Euro) aus dem Landkreis Helmstedt und Oderwald (350.000 Euro) aus dem Landkreis Wolfenbüttel eine Bedarfszuweisung ausbezahlt.

Insgesamt hatten in diesem Jahr 62 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der Antragsteller ist im Vergleich zum Vorjahr in etwa konstant. Das Gesamtfehlbetragsvolumen aller Antragsteller beläuft sich auf rund 1,275 Milliarden Euro und liegt damit um rund 271 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert. Die bewilligten Bedarfszuweisungen werden den Kommunen überwiegend zeitnah bewilligt. In einigen Fällen sind noch Vereinbarungen zur Haushaltskonsolidierung zu erarbeiten. Ziel ist es, allen Kommunen das Geld bis spätestens Ende des Jahres auszuzahlen.


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