Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport, weist darauf hin, dass die außerschulische Nutzung der in der Trägerschaft des Landkreises Helmstedt stehenden Turnhallen während der Weihnachtsferien grundsätzlich nicht möglich ist.
Lediglich in Ausnahmefällen könnten Vereine die Turnhallen auch während dieser Ferien nutzen. Hierzu sei eine rechtzeitige Antragstellung mit Darstellung der besonderen Ausnahmegründe zwingend notwendig. Anträge wären als Gesamtmeldung des Vereins beim Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport spätestens drei Wochen vor Ferienbeginn schriftlich mit Begründung zu stellen. Die Abgabefrist endet in diesem Jahr am 30.11.2016. Später gestellte Anträge könnten nicht berücksichtigt werden.
Nutzung der Turnhallen während der Weihnachtsferien 2016
Symbolbild: Anke Donner. | Foto: Anke Donner