Region. Äpfel, Birnen, Pflaumen und Beeren reifen derzeit an Bäumen und Sträuchern – sowohl in Gärten als auch am Straßenrand oder in öffentlichen Grünanlagen. Viele Menschen nutzen die Gelegenheit, um das frische Obst zu sammeln. Doch nicht alles, was reif aussieht, darf einfach gepflückt werden.
Grundsätzlich gilt: Obst, das auf fremdem Privatgrund steht, darf ohne Erlaubnis des Eigentümers nicht entnommen werden. Auch auf öffentlichen Flächen gibt es Einschränkungen. Bei Straßenbäumen oder Bäumen in Parks gehört das Obst meist der Stadt oder Gemeinde. Wer hier sammelt, sollte sich vorher erkundigen oder auf frei zugängliche Obstbaum- oder Ernteprojekte zurückgreifen.
Auf das Wo kommt es an
Wild wachsende Brombeeren, Heidelbeeren oder Pilze beispielsweise dürfen in der Regel für den Eigenbedarf gepflückt werden. Auf Privatgrundstücken benötigt man jedoch die Erlaubnis des Eigentümers, da es sonst als Diebstahl gewertet wird. In Nationalparks oder Naturschutzgebieten ist das Pflücken oft generell untersagt. Kleiner Tipp: Auf der Internetseite mundraub.org kann man gezielt nach Orten suchen, an denen man legal Früchte, Nüsse oder Kräuter sammeln darf.
Bei Pilzen in Wäldern sollte besonders auf geschützte Arten geachtet werden. Zudem gilt: Nur wer sich gut auskennt, sollte Pilze sammeln, da viele Arten giftig sind und gesundheitliche Risiken bergen.
Das Gelbe Band: Legal und unkompliziert ernten
Eine sichere Möglichkeit, Obst zu sammeln, bietet das Projekt „Gelbes Band“. Bäume, die mit einem gelben Band markiert sind, dürfen von allen kostenlos abgeerntet werden. Das Ziel ist, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden und frisches Obst allen zugänglich zu machen. Dabei sollte trotzdem darauf geachtet werden, die Bäume nicht zu beschädigen.
Eine Übersichtskarte gibt es auf der Internetseite www.zehn-niedersachsen.de.