Wien. In der Berufungsverhandlung zu Schuldsprüchen gegen Österreichs Ex-Kanzler Sebastian Kurz und dessen Kabinettschef Bernhard Bonelli wegen Falschaussagen im "Ibiza"-U-Ausschuss ist der frühere Regierungschef freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Wien hob am Montag das Urteil gegen Kurz auf und bestätigte die Entscheidung gegen Bonelli.
Die beiden Männer waren von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angeklagt worden. Kurz war vorgeworfen worden, vor dem U-Ausschuss falsche Aussagen in Bezug auf seine Rolle bei Postenbesetzungen gemacht, und diese fälschlicherweise heruntergespielt zu haben. Er hatte die Vorwürfe stets bestritten.
In erster Instanz war er zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil wurde jetzt wegen Nichtigkeit gekippt. Dem Gericht zufolge hat Kurz in dem Ausschuss eine strittige Ja-Nein-Frage richtig beantwortet.
Österreichs Ex-Kanzler Kurz in Falschaussageprozess freigesprochen
In der Berufungsverhandlung zu Schuldsprüchen gegen Österreichs Ex-Kanzler Sebastian Kurz und dessen Kabinettschef Bernhard Bonelli wegen Falschaussagen im "Ibiza"-U-Ausschuss ist der frühere Regierungschef freigesprochen worden.
Sebastian Kurz (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur