Offene Hallenbäder und Kneipen: Das sind die Lockerungen ab Montag

Auch Hochzeiten mit bis zu 50 Personen und kulturelle Veranstaltungen im Freien sind wieder möglich. Es sind aber weitgehende Auflagen zu beachten.

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Auch Hallen- und Spaßbäder dürfen ab Montag wieder öffnen. Symbolbild
Auch Hallen- und Spaßbäder dürfen ab Montag wieder öffnen. Symbolbild | Foto: pixabay

Hannover. Am Montag tritt die nächste Aktualisierung der Corona-Verordnung mit weiteren Lockerungen in Kraft. Diese stellte Claudia Schröder vom Krisenstab der niedersächsischen Landesregierung am heutigen Freitag in einer Pressekonferenz vor. Demnach dürfen Hallenbäder und Kneipen wieder öffnen.


Wie Claudia Schröder betonte, seien alle Lockerungen nur unter Beachtung strenger Auflagen zu sehen. Die Erlaubnis sei kein Freibrief dafür, sich zu verhalten wie vor Corona. In allen Fällen sei die Abstandsregelung in vielen der Mund-Nasen-Schutz zu beachten. Auch seien häufig Hygiene- oder andere Konzepte nötig. Die gelte vor allem für Hallen- und Spaßbäder, die ab Montag genauso wieder öffnen dürfen wie Indoorspielplätze.

Busreisen sind wieder erlaubt


Hotels und Campingplätze können wieder Kapazitäten bis zu einer Auslastung von 80 Prozent anbieten. Auch touristische Busreisen sind wieder erlaubt. Hierbei muss allerdings jede zweite Reihe frei gelassen werden, sollten die Mitfahrer nicht aus einem Haushalt stammen. Zudem muss der Anbieter eine gute Belüftung des Busses gewährleisten.

Spezialmärkte im Freien dürfen wieder veranstaltet werden, wenn sie Eintritt kosten und der Eingang entsprechend geregelt ist. Auch darf es wieder kulturelle Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Teilnehmern geben. Dies ist allerdings ausschließlich mit Sitzplätzen gestattet, die den Mindestabstand garantieren sollen. Dieser muss auch beim Einlass und auf dem Weg zu den Plätzen gewährleistet sein. Zudem müssen die Teilnehmer dokumentiert werden.

Hochzeit mit 50 Personen


Beerdigungen und Hochzeiten dürfen künftig mit bis zu 50 Personen gefeiert werden. Schröder betonte aber, dass dies nur für den Anlass selbst gelte. Für eine anschließende Feier im Restaurant seien die dortigen Regelungen entscheidend, das heißt Mindestabstand halten für Personen, die nicht aus einem Haushalt stammen.

Angebote für Kinder und Jugendliche können auch wieder durch Ehrenamtliche geleitet werden. Die Gruppengröße ist meist auf zehn Personen beschränkt. Auch Sport im Freien in der Gruppe soll wieder möglich werden, wenn er von einem Trainer geleitet wird. Sportlerinnen und Sportler können auch wieder Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume, nutzen. In Sachen Alten- und Pflegeheimen betonte Schröder, dass Bewohner ein Recht auf Freigang und Besuch hätten. Ihr würden immer wieder Beschwerden von Bewohnern und Angehörigen über zu restriktive Regeln zu Ohren kommen.

Kneipe ja, Disko nein


Wieder gestattet wird der Verzehr von Speisen und Getränken in Spielhallen. Generell dürfen auch die gastronomischen Betriebe wieder öffnen, deren Schwerpunkt nicht auf Speisen liegt, also Schankwirtschaften und Kneipen. Weiterhin verboten bleibt dagegen die Öffnung von Clubs und Diskotheken. Gleiches gilt für Kinos, Theater, Opern und Saunas. Auch Prostitution bleibt untersagt. Weitere Lockerungen gibt es aber eventuell ab dem 22. Juni, so Claudia Schröder. Voraussetzung sei allerdings, dass das Infektionsgeschehen niedrig bleibe.


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