Frankfurt am Main. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang mit einem tödlichen SEK-Einsatz im Frankfurter Bahnhofsviertel als unzulässig verworfen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Der 7. Strafsenat entschied damit endgültig über das Klageerzwingungsverfahren, welches den Polizeieinsatz im August 2022 betraf.
Bei dem Einsatz war der Bruder des Antragstellers durch Schüsse eines SEK-Beamten getötet worden. Der Mann hatte sich nach der Bedrohung zweier Prostituierter in berauschtem Zustand und bewaffnet mit einem Messer sowie vermeintlich einer Pistole in einem Hotelzimmer verschanzt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte das Verfahren gegen den Beamten nach umfangreichen Ermittlungen eingestellt, da sie von einem durch Notwehr gerechtfertigten Angriff ausging.
Der Bruder des Getöteten hatte die Einstellung angefochten und einen Messerangriff in Zweifel gezogen. Nach seiner Auffassung seien die tödlichen Schüsse abgegeben worden, als sich der Geschädigte bereits auf dem Boden befunden habe. Das Oberlandesgericht sah jedoch keine Fehler in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und wies den Antrag zurück. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
OLG weist Klageerzwingung nach tödlichem SEK-Einsatz in Frankfurt ab
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang mit einem tödlichen SEK-Einsatz im Frankfurter Bahnhofsviertel als unzulässig verworfen.
Justicia (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

