Wolfsburg/Wolfenbüttel. Eine Modemarke aus Wolfsburg stand offenbar vor großen Problemen, soll jetzt aber mit neuem Betreiber wieder neu durchstarten. Die GS Brands GmbH betrieb bis vor Kurzem den Online-Shop Midoya, dessen Angebot größtenteils aus BHs und weiterer Damenunterwäsche besteht.
Bereits seit Oktober 2025 ist das Insolvenzverfahren gegen die Betreiberfirma aus Wolfsburg eröffnet, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen auf ihrer Homepage erklärt, wo sie jetzt auch Hinweise für Kunden des Online-Shops gibt.
Unternehmen aus Hornburg will die Marke zurück zum Erfolg führen
Der Online-Shop selbst soll derweil wieder zurück zum Erfolg finden: Ein neuer Betreiber hat die Marke und den Shop übernommen. Es handelt sich laut Impressum der Seite um die Firma Sattler Logistic Solutions GmbH, die seit 2023 zur Sattler Media GmbH aus Hornburg im Landkreis Wolfenbüttel gehört. Auf dem Instagram-Kanal des Shops heißt es: "Midoya wird künftig unter dem Dach der Sattler Gruppe weitergeführt."
Dort schreibt der neue Betreiber: "Wir haben die Marke übernommen, weil wir an sie glauben – und weil wir Dir auch künftig ein zuverlässiges und angenehmes Einkaufserlebnis bieten möchten." An die Kunden gerichtet, heißt es dort: "Für Dich bedeutet das vor allem eines: Es geht weiter – und zwar besser als zuvor."
Der Betreiber verspricht in seinem Beitrag auch Änderungen – etwa schnellere und transparentere Abläufe, einen besseren Kundenservice und zuverlässigeren Versand. Die Lager des Online-Versandhandels für BHs und Shapewear mit nach eigenen Angaben 200.000 Kundinnen sollen jetzt wieder vollständig gefüllt sein "und wir arbeiten bereits an vielen neuen, tollen Produkten", schreibt der Webshop-Betreiber
Verbraucherzentrale gibt Tipps für Kunden des alten Betreibers
Doch was bedeutet das für Kunden, die etwa Ware vor der Übernahme dort bestellt haben – also bei der insolventen GS Brands GmbH? Darauf gibt die Verbraucherzentrale Antworten auf ihrer Homepage. Zum Beispiel warten einige Kunden offenbar noch auf Geld aus Retouren. Deren Widerrufsrecht gelte zwar auch im Falle einer Insolvenz. Theoretisch müsste die Insolvenzverwalterin nach einem wirksamen Widerspruch den Kaufpreis zurückzahlen. Sie muss allerdings schauen, wie viel Geld ihr aus der Insolvenzmasse zur Verfügung steht und welche Verbraucher sie daraus bedienen kann. Häufig erhalten Betroffene nur einen Teil ihres Geldes zurück, erklärte die Verbraucherzentrale.
Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden
Ebenso könne man Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden für alle bezahlten, aber nicht gelieferten Waren und für Schadensersatzforderungen. Das gelte auch für Forderungen aus Gutscheinen. Kaufverträge blieben übrigens gültig. Erhaltene Ware müsse demnach auch bezahlt werden.
Zum Thema Gewährleistung erklärt die Verbraucherzentrale: Ist die Ware von Beginn an mangelhaft, ist der Händler grundsätzlich innerhalb von 2 Jahren ab Kauf gewährleistungspflichtig. Er muss die Ware kostenlos reparieren oder austauschen. Die Insolvenzverwalterin entscheidet, ob sie reparieren oder austauschen lässt oder ob sie den Anspruch ablehnt. Lehnt sie ab, müssten Kunden ihre Forderung als Schadensersatzanspruch zur Insolvenztabelle anmelden.
Ab jetzt gehen die Bestellungen in Hornburg ein
Die Verbraucherzentrale betont: Wer jetzt beim Online-Shop Midoya etwas bestellt, schließt Verträge mit der neuen Betreiberin ab, mit der Sattler Logistic Solutions GmbH. Diese muss ihnen nun die bestellte Ware liefern und ist gegebenenfalls auch für weitere Ansprüche zuständig, etwa im Bereich Gewährleistung.
Um herauszufinden, ob Kunden einen Vertrag noch mit der alten, insolventen Betreiberin GS Brands GmbH oder schon mit der neuen Betreiberin Sattler Logistic Solutions GmbH abgeschlossen haben, sollten sie die Angaben zur Firma auf ihrer Bestellbestätigung prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen, erklärt die Verbraucherzentrale.

