Wolfenbüttel. Die Ostfalia Hochschule, die Stadt Salzgitter und die Stadt Wolfsburg haben es sich zum Ziel gesetzt, eine Zusatzqualifikation für Mitarbeitende kommunaler Träger der Eingliederungshilfe im Bereich der „Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ zu entwickeln. Diese Weiterbildung dient der Professionalisierung und wird sowohl in Wolfenbüttel an der Fakultät Soziale Arbeit wie auch in Salzgitter und Wolfsburg durch die jeweiligen Städte durchgeführt. Am 20. September fand das erste Seminar am Ostfalia Campus „Am Exer“ in Wolfenbüttel statt. Die Dauer der Weiterbildung beträgt zwölf Monate, wie die Ostfalia berichtet.
Anlass dieser Zusatzqualifikation seien die komplexen gesetzlichen Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), welches unter anderem in vier Reformstufen das Eingliederungshilferecht reformiere.
Die Eingliederungshilfe solle Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen durch die Gewährung von passgenauen Leistungen eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Bisher wären diese Leistungen im Sozialgesetzbuch XII geregelt und damit dem staatlichen Fürsorgesystem der Sozialhilfe zugeordnet gewesen. Mit der dritten Reformstufe werde die Eingliederungshilfe zum 1. Januar in das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung) und damit in ein modernes Leistungsrecht überführt. Die Umsetzung obliege den Ländern und Kommunen als Träger der Eingliederungshilfe, die die Steuerungsverantwortung für den gesamten Prozess erhalten haben.
Größte sozialpolitische Reform der letzten zehn Jahre
Die Umsetzung gelte als größte sozialpolitische Reform der letzten zehn Jahre und stelle die kommunalen Leistungsträger vor große Herausforderungen. Insbesondere sei ein neuer beziehungsweise größerer, multiprofessioneller Personalstamm aufzubauen und zu qualifizieren. Um den Anforderungen aus den Bedarfen der leistungsberechtigten Menschen gerecht zu werden und die rechtlichen Änderungen bestmöglich abbilden zu können, wurde eigens ein Kooperationsvertrag zwischen den Städten und der Ostfalia geschlossen, um die Weiterbildungsmaßnahme anzubieten, zu können.
Neben der Qualifikation der Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen solle durch die Fakultät Soziale Arbeit der Ostfalia unter der Leitung von Prof. Dr. Ludger Kolhoff eine Forschung durchgeführt werden, bei der es darum gehe, die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in der Region zu beobachten. Der Forschungsschwerpunkt liege dabei in der sozialen Lösung zur Unterstützung der Teilhabemöglichkeiten von infrage kommenden Personen und Organisationen. Die geplante Forschung stärke zudem die „Third Mission“ der Ostfalia, da diese einen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen leistet, indem gemeinsam soziale und politische Dimensionen berücksichtigt werden, die Prozessergebnisse der Forschung disziplinübergreifend Anwendung finden und ein Transfer in die Praxis erfolge. Die „dritte (akademische) Mission“ sei in Teilen eng mit den beiden Aufträgen der Lehre und Forschung verwoben, allerdings gehe die dritte Mission deutlich darüber hinaus. Der direkte Austausch und die wechselseitige Interaktion würden den Kern dieser dritten Mission darstellen.