Parkzeit überschritten? Das kann teuer werden!

Seit Ende April werden höhere Bußgelder fällig. Auch auf Supermarkt-Parkplätzen kann man zur Kasse gebeten werden.

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Ist der Parkschein abgelaufen, werden schnell Bußgelder fällig. Symbolbild.
Ist der Parkschein abgelaufen, werden schnell Bußgelder fällig. Symbolbild. | Foto: Frederick Becker

Region. Seit Ende April gilt eine aktualisierte Fassung der bundesweiten Bußgeldkatalog-Verordnung für Verkehrsdelikte. Seitdem gelten erhöhte Strafen unter anderem auch im Bereich Parkverstöße. Dabei wird man nicht nur verstärkt zur Kasse gebeten, wenn man Park- oder Halteverbote missachtet, auch die Bußgelder für das Überschreiten der bezahlten Parkdauer oder Vergessen der Parkscheibe wurden deutlich erhöht.


Zunächst einmal ist es egal, ob man keinen Parkschein beziehungsweise -scheibe im Auto sichtbar hinterlassen hat oder ob diese abgelaufen sind. Fällt dies den Mitarbeitern des Ordnungsamtes auf, werden mindestens 20 Euro fällig. Steht man länger als eine halbe Stunde ohne gültigen Nachweis dort, sind es schon 25 Euro, ab einer Stunde sind es 30 Euro. Weitere fünf Euro werden ab der zweiten Überziehungsstunde fällig. Der Höchstsatz von 40 Euro ist ab der dritten Stunde erreicht. Dies geht aus der aktualisierten Verordnung hervor, die offiziell "Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr" heißt.

Bitte platzsparend parken!


Was viele vielleicht nicht wissen, auch für nicht platzsparendes Parken sind Strafen vorgesehenen. Hier werden zehn Euro fällig. Deutlich teurer ist dagegen, wenn man unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz steht. Dies schlägt genauso mit 55 Euro zu Buche wie das Parken auf einem Parkplatz für Elektro-Autos oder Carsharingfahrzeuge, wenn man kein solches hat.

Günstiger ist es da schon, den Mindestabstand von fünf Metern vor Kreu­zungen oder Einmün­dungen nicht einzuhalten, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen oder über einem Schacht­­deckel zu parken. Hier werden zehn Euro fällig, sollte man jemanden behindern 15 Euro. Parkt man dort länger als drei Stunden sind es 20 Euro, also die Hälfte von dem, was bei einem abgelaufenen Parkschein bei dieser Zeit fällig würde. Doch Vorsicht: Es besteht auch immer die Möglichkeit, abgeschleppt zu werden. Und dann kann es richtig teuer werden.

Auch auf Supermarkt-Parkplätzen drohen Strafen


Auch zu beachten ist, dass man auf manchen Supermarkt-Parkplätzen Gefahr läuft, Strafen zu zahlen, wenn man die vorgeschriebene Parkscheibe vergisst oder eine mögliche maximale Parkdauer überschreitet (regionalHeute.de berichtete). Allerdings sind die Supermärkte verpflichtet, dies ausreichend für die Kunden zu kennzeichnen.


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