Niedersachsen. Bislang war der PCR-Test das entscheidende Kriterium für den Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus. Dementsprechend groß ist seine Bedeutung nicht nur für die Statistik und zur Ermittlung der 7-Tage-Inzidenz. Auch für die Betroffenen ist der schriftliche Nachweis entscheidend für eine "Genesenen-Bescheinigung" oder für Therapie-Ansprüche. Nach der gestrigen Entscheidung der Bund-Länder-Konferenz sollen nun aufgrund eines sich abzeichnenden Engpasses PCR-Tests nur noch bei bestimmten Bevölkerungsgruppen zum Einsatz kommen. Details, wie das nun zukünftig umgesetzt werden soll, gibt es derzeit noch nicht, erklärte Heiger Scholz, Leiter des Corona-Krisenstabes der Landesregierung, am heutigen Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz.
Hier müsse der Bund erst einmal vorlegen und die Bundestestverordnung ändern. Dann müsse das Land nachziehen. Es werde also noch mindestens zehn bis 14 Tage dauern, bis sich hier etwas ändere, so Heiger Scholz. Bezüglich der Nachweise an das RKI oder die individuellen Ansprüche werde es Anpassungen geben müssen. Konkretes könne man aber noch nicht sagen. Eine Idee, die im Raum steht, sei, statt eines PCR-Tests zwei Antigen-Schnelltests von verschiedenen Herstellern durchzuführen, so Scholz. Auch die Details, welche Personengruppen zu den priorisierten gehören sollen, seien noch nicht geklärt.
Auch darüber, wie knapp PCR-Tests in Niedersachsen sind, gab es keine eindeutige Aussage. Heiger Scholz berichtete zunächst, dass man erst bei einer Auslastung der Labore von 80 Prozent sei und daher noch Spielraum habe. Auf Nachfrage einer Journalistin mit dem Hinweis auf eine Aussage des Verbandes Akkreditierte Labore in der Medizin vom heutigen Dienstag, dass die Auslastung im bundesweiten Durchschnitt bei 95 Prozent liege, räumte Scholz ein, dass seine Zahl die vergangene Woche betreffe.
Ausbaumöglichkeiten begrenzt
Die Möglichkeiten, die PCR-Kapazitäten auszubauen, seien begrenzt. Zwar habe man die Möglichkeiten, etwa die Labore des Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) mitzunutzen, das gehe aber nur, solange nicht auch noch eine Tierseuche wie Schweine- oder Geflügelpest hinzukomme. Zudem brauche man qualifiziertes Personal und eine Datenanbindung an das RKI.
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