Peine. Bei Minusgraden besteht die Gefahr von Frostschäden an den Wasserzählern oder Trinkwasserleitungen. Zähler können bersten, Leitungen einfrieren. Messinstrumente und Leitungen im Freien oder in Schächten sind besonders frostanfällig, aber auch im Keller oder an schlecht isolierten Wänden kann es schneller als gedacht zu frostbedingten Schäden an der Trinkwasserinstallation kommen. In einer Pressemitteilung gibt der Wasserverband Peine Tipps, wie man diesen Schäden entgegenwirken kann.
Mit einigen wenigen Vorsichtsmaßnahmen zum Frostschutz könne man kostspieligen Folgekosten wie zum Beispiel Wasseraustritt und Reparatur beschädigter Messinstrumente oder Leitungen bereits wirksam vorbeugen. So gelte es Zugluft beziehungsweise einen Kaltluftstrom im Bereich der Wasserzähler zu vermeiden. Um dies zu erreichen sollten undichte Fenster oder Türen abgedichtet und geöffnete Fenster geschlossen werden. Besondere Beachtung gelte auch bei einer Zuluftleitung zur Heizung. Außerdem könnten frostgefährdete Armaturen mit gängigem Dämmmaterial isoliert werden. Dies gelte insbesondere bei Schächten, ungeheizten Rohbauten und an anderen schlecht isolierten Standorten. Auch könnte dort eine Rohrbegleitheizung Abhilfe schaffen.
Wer muss den Wasserzähler oder dir private Leitung auftauen?
Für das Auftauen der eingefrorenen Hausarmaturen sei der Kunde zuständig. Diese seien langsam und vorsichtig aufzuwärmen, zum Beispiel mit einem Heizlüfter, um eventuellen Folgeschäden wie etwa weitere Rohbrüche zu vermeiden.
Beim Aufwärmen sollte der eingefrorene Wasserzähler im Auge behalten werden. Komme es zu austretendem Wasser, spreche das für eine Beschädigung durch Frost. In diesem Fall könne der Wasserverband Peine über die Störungsnummer +49 5171 956-199 angerufen werden. Das Abtauen sollte in diesem Fall nicht fortgesetzt werden, um einen Wasserschaden zu vermeiden. Der Zähler müsse durch ein neues geeichtes Messgerät vom Wasserverband ausgetauscht werden. Der Kunde sei verpflichtet, den Wasserzähler vor Frost zu schützen. Somit müsse ein frostgeschädigter Zähler zulasten des Kunden ausgewechselt werden.