Angleichung der Straßengebühren in Kernstadt und Vöhrum

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Die Verwaltung plant eine Gebührenangleichung an die städtebaulichen Entwicklung. Foto: pixabay; Karten: Stadt Peine
Die Verwaltung plant eine Gebührenangleichung an die städtebaulichen Entwicklung. Foto: pixabay; Karten: Stadt Peine | Foto: Pixabay

Peine. Die städtische Straßenreinigung erfolgt nach einer festen Verordnung. Eine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten liegt allerdings schon eine Weile zurück, die letzte Änderung ist von 1987. In insgesamt drei Bereichen sollen sich zukünftig Änderungen bei der Gebührenerhebung ergeben.


Der Kehrplan der Stadt ist auch die Grundlage für die Kalkulation und die Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren. Daher muss sie der aktuellen städtebaulichen Entwicklung angepasst werden, so legt die Verwaltung in einer aktuellen Vorlage dar.

Für die bereits 21. Verordnung sind Änderungen in folgenden Bereichen geplant:

Am Markt (Kernstadt)
[image=565789]Die Straße „Am Markt“ ist bisher aufgeteilt in die Bereiche „Am Markt (Ost-, Süd- und Westseite)“ sowie „Am Markt (Nordseite)“. Im Straßenverzeichnis ist jedoch nur das Teilstück „Am Markt (Ost-, Süd- und Westseite)“ aufgeführt. Der Bereich „Am Markt Nordseite“ ist nicht aufgeführt. Die Straßenreinigung erfolgt aber im gesamten Bereich der Straße „Am Markt“. Aufgrund dessen soll der Zusatz Ost-, Süd- und Westseite in der Straße „Am Markt“ gestrichen werden. Der Bereich wird dann lediglich die Angabe „Am Markt“ erhalten.

Grünberger Straße (Kernstadt)
[image=565786 alignright]Die „Grünberger Straße“ ist nicht in der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Peine aufgeführt, so dass dort keine Reinigung erfolgt und ebenfalls auch keine Straßenreinigungsgebühren erhobenwerden.
Nach Ausbau der Straße und entsprechender Widmung wurde der Straßenzug nicht in die Verordnung aufgenommen. Eine maschinelle Reinigung der Straße sei abermöglich. Daher soll der Straßenzug „Grünberger Straße“ zukünftig gereinigtund in die Verordnung aufgenommen werden mit der Klasse I(14-tägig) .

Unter dem Spring (Vöhrum)
[image=565787]Die Straße „Unter dem Spring“ im Ortsteil Vöhrum ist in der Reinigungsklasse I (14-tätig) und als Durchgangs-/Ausfallstraße eingestuft. Eine Reinigung der Straße erfolgt nur 14-tägig und nicht wöchentlich als Durchgangs-/Ausfallstraße. Die Straße „Unter dem Spring“ nimmt keinen Durchgangsverkehr auf,sei somit weniger verkehrsbedeutend und demzufolge auch nicht als Durchgangs-/Ausfallstraße zu bewerten. Daher sollder Zusatz (Durchgangs-/Ausfallstraße)entfernt werden.


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