Banken pokern um Sparverträge - Verbraucher müssen wohl vor Gericht

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist über das Vorgehen der Banken empört und fordert die Einhaltung der Verträge.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Ende 2019 hatten die beiden niedersächsischen Volksbanken Aurich und Osnabrücker Nordland VR-Bonussparverträge vorzeitig gekündigt, obwohl eine Bonusstaffel bis zum 22. beziehungsweise 25. Ansparjahr vertraglich vereinbart war. Beide Banken nehmen die Schlichtungsvorschläge der Ombudsmänner nicht an und halten an den vorzeitigen Kündigungen der Prämiensparverträge fest. Damit sei die Schlichtungsverfahren gescheitert. Um ihr Recht durchzusetzen, bleibt den betroffenen Sparern jetzt nur die gerichtliche Klärung. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen kritisiert in einer Pressemitteilung die Haltung der Banken. Trotz eindeutiger Rechtslage verweigern sie Kunden, die Verträge zu erfüllen.


„Die Kündigung ist bundesweit bisher einzigartig und für uns nicht nachvollziehbar“, erklärt Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Wir hatten daher an die beiden Volks- und Raiffeisenbanken appelliert, die Verträge zu erfüllen und die vorzeitig ausgesprochenen Kündigungen zurückzunehmen.“

Ombudsmänner halten Kündigung für unwirksam


Da der Widerruf der betroffenen Sparer erfolglos blieb, wurde ein Schlichtungsverfahren beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) eingeleitet. Das Ergebnis ist in beiden Fällen eindeutig: Die Ombudsmänner sehen die ausgesprochenen Kündigungen als unwirksam an. Bei der Raiffeisen-Volksbank Aurich empfehlen sie, das vertraglich vereinbarte Zinsversprechen für die insgesamt 22 Ansparjahre zu erfüllen und den Vertrag entsprechend fortzusetzen. Bei der VR-Bank Osnabrücker Nordland war die Bonusstaffel sogar bis nach dem 25. Ansparjahr vereinbart worden. Hier sieht der Schlichtungsvorschlag vor, den Ratensparvertrag bis zu diesem Zeitpunkt fortzuführen.


Trotz der eindeutigen Rechtslage haben inzwischen beide Banken die Vorschläge der Ombudsmänner abgelehnt. Damit ist das außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren gescheitert. „Es ist mehr als bedauerlich, dass sich einzelne Banken nicht verpflichtet fühlen, Verträge zu erfüllen“, sagt Gernt. „Wer nicht bereit ist, Fehler einzugestehen, wird verloren gegangenes Vertrauen kaum zurückgewinnen.“

Da die Beteiligten nach der BVR-Verfahrensordnung nicht zur Annahme eines Schlichtungsvorschlages verpflichtet sind, bleibt den betroffenen Sparern nur die gerichtliche Klärung.