Beginn des Ramadan: Stadt und Kirche unterstützen Gebetsruf

Der aufgrund der maßgeblichen Normen eigentlich nicht erlaubte Gebetsruf wird einmalig zu Beginn des Ramadan geduldet.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Peine. Die TAKVA-Moscheegemeinde betonte in ihrem Wunsch, den Sie an Peines Bürgermeister Klaus Saemann herangetragen hat, dass es gerade in der aktuellen Situation wichtig ist, unabhängig von religiöser Ausrichtung und Herkunft, diesen schwierigen Weg durch die Krise gemeinsam und solidarisch zu gehen und bat um die Durchführung eines Gebetsrufes. Eine kurzerhand vom Bürgermeister selbst durchgeführte telefonische Abstimmung von Vertretern der Peiner Kirchengemeinden und dem Kirchenkreis Peine hatte die spontane Zustimmung aller zum Ergebnis und so war der Weg frei für eine außergewöhnliche Regelung in einer außergewöhnlichen Zeit: Der aufgrund der maßgeblichen Normen eigentlich nicht erlaubte Gebetsruf wird einmalig zu Beginn des Ramadan geduldet. Dies teilt die Stadt Peine in einer Pressemitteilung mit.


Der Gebetsruf der TAKVA Moscheegemeinde finde am ersten Freitag im Ramadan, also am 24. April, um zirka 13:30 Uhr, für die Dauer von drei bis vier Minuten in angemessener und die Nachbarschaft nicht störender Lautstärke statt. Die Stadt Peine und die Kirchen- und Moscheegemeinden in ihr würden auch in dieser herausfordernden Zeit in Soliddarität zueinander stehen.

Besondere Ausnahme aufgrund der Pandemie



Trotz Gebetsruf finde kein gemeinsames Gebet in der Moschee statt. Der Gebetsruf sei auf keinen Fall so zu interpretieren, dass die Gemeindemitglieder in der Moschee zusammenkommen und somit gegen die geltenden Regelungen zu Kontaktsperren und Abstandsregelungen verstoßen. Die Duldung des Gebetsrufes sei ein Zeichen der Solidarität und der Wertschätzung der muslimischen Glaubensgemeinden in Peine. Diese besondere Ausnahme erfolge ausschließlich aufgrund der aktuellen Pandemielage und ersetze nicht die maßgeblichen Normen.


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