Bereitstellung von Corona-Hilfen: Tierheime bekommen Unterstützung

Allen Tierschutzvereinen, die Träger von Tierheimen sind, könne auf Antrag ein einmaliger Betriebskostenzuschuss von 7.500 Euro gewährt werden.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Das Bundesumweltministerium stellt finanzielle Mittel zur Leistung von Corona-Hilfen an Tierheime bereit. Ab 23. April können entsprechende Förderanträge gestellt werden. Denn die Corona-Pandemie stellt auch die Tierschutzvereine in Deutschland in einem bislang noch nicht abzusehenden Ausmaß vor große finanzielle Probleme. Dies berichtet das Büro von Falko Mohrs in einer Pressemitteilung.


In vielen Fällen würden Spenden wegfallen und Vereinsaktivitäten könnten nicht durchgeführt werden, mit denen normalerweise Spenden gewonnen werden. Auch die fehlenden Vermittlungsmöglichkeiten für Tiere und der dadurch erhöhte Betreuungsbedarf während des Lockdowns seien für viele Vereine schwer zu bewältigen. Um die Situation in den Tierheimen zu verbessern und das Tierwohl zu sichern, wären im Haushalt 2021 des Bundesumweltministeriums Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro veranschlagt worden. Die dafür notwendige Förderrichtlinie sei jetzt in Kraft getreten. Allen Tierschutzvereinen, die Träger von Tierheimen sind, könne auf Antrag ein einmaliger Betriebskostenzuschuss von 7.500 Euro gewährt werden. Dieser solle helfen, Corona bedingte Mindereinnahmen oder Mehrausgaben abzufedern.

Bundestagabgeordneter Falko Mohrs dazu: "Ich freue mich sehr über diese Unterstützung, denn die vom Ehrenamt getragenen Tierheime erfüllen eine enorm wichtige gesellschaftliche Aufgabe, und das unter extrem erschwerten Bedingungen. Die Fördermittel werden hoffentlich helfen, die schwierige Zeit zu überstehen."

Wer kann einen Antrag stellen?


Antragsberechtigt seien alle in Deutschland tätigen privatrechtlich organisierten Träger von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen, die gemeinnützig tätig sind und über einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes verfügen. Die Antragsberechtigten müssten bei Antragstellung nachvollziehbar die Corona-bedingten Mehrausgaben beziehungsweise Mindereinnahmen und daraus resultierende Finanzierungsdefizite in Höhe von mindestens 7.500 Euro im Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 darlegen.

Die Anträge sowie die wenigen erforderlichen Anlagen seien ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen über die Internetadresse https://ptoutline.eu/app/tierheime beim Bundesamt für Naturschutz einzureichen. Die Freischaltung der Internetseite erfolge am 23. April 2021 für einen Zeitraum von vier Wochen.


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