Bewaffneter Überfall auf eine Spielhalle


Die Polizei geht davon aus, dass eine männliche Person unter Vorhalt einer Schusswaffe die Spielhalle betreten und eine dortige Angestellte damit bedroht habe. Symbolfoto: Alexander Panknin
Die Polizei geht davon aus, dass eine männliche Person unter Vorhalt einer Schusswaffe die Spielhalle betreten und eine dortige Angestellte damit bedroht habe. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Peine. Nach Angaben der Polizei kam es am gestrigen Donnerstag gegen 23.50 Uhr in der Innenstadt zu einem bewaffneten Überfall auf eine Spielhalle. Aufgrund des derzeitigen Ermittlungsstandes geht die Polizei davon aus, dass eine männliche Person unter Vorhalt einer Schusswaffe die Spielhalle betreten und eine dortige Angestellte damit bedroht habe. Im Verlaufe seiner Tat habe er die Herausgabe von Bargeld gefordert.


Bestandteil der Ermittlungen wird die Klärung sein, welche Gegenstände bei der Tat entwendet wurden. Nach der Tat flüchtete der Täter in unbekannte Richtung. Derzeit schließt die Polizei nicht aus, dass eine weitere Person an der Tat beteiligt war. Diese soll sich zur Tatzeit im Foyer der Spielhalle aufgehalten haben. Zur Beschreibung des zweiten Täters kann nur gesagt werden, dass dieser dunkel bekleidet war. Die Polizei leitete eine sofortige Fahndung nach den Tätern ein, jedoch konnten die Täter unerkannt entkommen. Der bewaffnete Täter wird wie folgt beschrieben: zirka 170 Zentimeter groß, gebrochenes Deutsch, schlanke Statur, dunkler Teint, blau-graue Jacke, darunter ein graues Kapuzenshirt, blaue Jeanshose, drei-Tage-Bart, zirka 20 bis 25 Jahre alt.

Immer sofort den Notruf wählen


Bei der Tatausführung habe der bewaffnete Täter seine Kapuze über den Kopf gezogen, seinen Kragen hatte er ins Gesicht gezogen. Die Polizei Peine sucht nach Zeugen, die Angaben zur Tat und den Tätern machen können. Bitte melden sie sich bei den Beamten der Polizei in Peine unter der Telefonnummer 05171/9990. Die Polizei möchte außerdem sensibilisieren, dass Zeugen, die den vermeintlichen Täter erkannt haben wollen, diesen nicht ansprechen, sondern immer sofort den Notruf 110 wählen.


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