Peine. In der Zeit von Sonntagmittag bis Montagabend wurde in Peine, in der Straße Kniepenburg, ein Briefkasten durch den Einwurf eines Böllers komplett zerstört. Die Schadenshöhe liegt bei zirka 50 Euro.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur am 31. Dezember (Silvester) und am 1. Januar (Neujahr) erlaubt ist. Hierbei sind aber auch die allgemein gültigen Beschränkungen, wie das Verbot, Feuerwerkskörper in der Nähe von Seniorenheimen, Krankenhäusern und Fachwerkhäusern zu zünden, zu beachten. Wer außerhalb dieser Zeiten Feuerwerkskörper abbrennt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
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