Bußgeldkatalogverordnung nichtig: Auch im Landkreis werden Fahrverbote aufgehoben

Nachdem das Bundesverkehrsministerium Änderungen der neusten Verordnung teilweise als nichtig angesehen hat, werden auch im Landkreis Peine Fahrverbote zurückgenommen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Peine. Nachdem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur darüber informiert hat, dass Änderungen der neusten Bußgeldkatalogverordnung wegen eines Formfehlers teilweise nichtig sind, werden in Niedersachsen Fahrverbote, die auf Grundlage der nichtigen Vorschriften angeordnet wurden, aufgehoben. Dies berichtet der Landkreis Peine.


Dies gilt auch, wenn die Einspruchsfrist gegen die Bescheide bereits abgelaufen ist. Die Aufhebung erfolgt dann im Gnadenwege.

Betroffene können sich daher auch an die zuständige Bußgeldstelle des Landkreises Peine wenden und die Aufhebung der Fahrverbote schriftlich beantragen.

Ansprechpartner


Als Ansprechpartner stehen hierfür Martin Diedrich unter der Rufnummer 05171/401-5137 und Ines Schmidt unter der Rufnummer 05171/401-5138 zur Verfügung.

Rechtskräftig verhängte Bußgelder und Verwarngelder bleiben dagegen bestehen und werden nicht zurückgezahlt. Eintragungen im Fahreignungsregister werden nicht gelöscht.