Landkreis Peine. Auch in Niedersachsen gehen die Sommerferien dem Ende entgegen. Die Zahl der Urlauber, die wieder nach Hause kommen, steigt dementsprechend. Doch was müssen Reiserückkehrer in Sachen Corona beachten? Der Landkreis Peine hat die wichtigsten Fragen in einer Pressemitteilung zusammengefasst.
1. Was muss ich tun, wenn ich von einer Urlaubsreise in einem Risikogebiet zurückkehre? An wen muss ich mich wenden?
Personen, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, sind verpflichtet, sich testen zu lassen und direkt nach Einreise in Quarantäne zu begeben! Die momentanen geltenden Risikogebiete sind nachzulesen auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes.
Der Ablauf:
- Beim Gesundheitsamt melden zur Datenaufnahme. (Einreisenachweis vorlegen)
- Beim Hausarzt melden (Überweisung fürs Testzentrum holen)
- Termin beim Gesundheitsamt fürs Testzentrum vereinbaren.
- Abschließend den negativen Test beim Gesundheitsamt vorlegen (per Mail oder Fax). Nach Prüfung der Unterlagen meldet sich das Gesundheitsamt und entlässt die Personen aus der Quarantäne.
- Bei eintretender Symptomatik innerhalb von 14 Tagen nach Einreise bei der zuständigen Gesundheitsbehörde melden. Bei Symptomatik einer Covid-19 Erkrankung erfolgt ein Abstrich vom Gesundheitsamt Peine und Quarantäne-Anordnung.
2. Was muss ich tun, wenn ich von einer Urlaubsreise in einem Nicht-Risikogebiet zurückkehre?
- Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten sind nicht verpflichtet sich in Quarantäne zu begeben und sich auf Sars-CoV-2 testen zu lassen.
- Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten, die sich freiwillig testen lassen wollen, melden sich bei ihrem Hausarzt oder beim der Kassenärztlichen Vereinigung. Für freiwillige Tests ist das Gesundheitsamt Peine nicht zuständig!
3. Wann ist ein Corona-Test für Reiserückkehrer kostenfrei?
- Reiserückkehrer können sich innerhalb von 72 Stunden nach Einreise in Deutschland kostenfrei testen lassen (unabhängig von der Einreise aus einem Risikoland). Kontaktaufnahme bei der ärztlichen Terminservicestelle unter der Rufnummer 116 117.
4. Wer testet Reiserückkehrer?
- Hausarzt → Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten
- Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung → Reiserückkehrer aus Risikogebieten und Nicht-Risikogebieten
- Gesundheitsamt Peine → Reiserückkehrer aus Risikogebieten mit Überweisung des Hausarztes
Corona-Test nach dem Urlaub - Was ist Pflicht und wer ist zuständig?
Der Landkreis Peine beantwortet die wichtigsten Fragen.
Symbolfoto | Foto: Rudolf Karliczek