Peine. Der Landkreis Peine weist darauf hin, dass in Zeiten der Corona-Pandemie der Himmelfahrtstag nicht wie üblich begangen werden kann. So können in diesem Jahr auf dem gesamten Landkreisgebiet keine Veranstaltungen stattfinden. Dies würde einen Verstoß gegen Paragraph 1 Abs. 6 S. 1 der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie darstellen. Alle Ausrichter solcher Veranstaltungen werden gebeten, von der Durchführung abzusehen. Das gilt auch für die Aufstellung von Imbisswagen und sonstiger Verpflegungsstationen im öffentlichen Raum. Das Verbot sieht auch keine für den Vatertag typischen Bollerwagenfahrten mit Angehörigen von mehr als zwei Hausständen vor. Gastronomische Betriebe könnten jedoch unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln auch an Christi Himmelfahrt öffnen.
Ausflüge innerhalb der eigenen Familie oder mit einem weiteren Hausstand sind erlaubt.
Restaurants, Biergärten und ähnliche Betriebe sind wie an allen anderen Tagen unter den derzeit geltenden Auflagen und Hygienemaßnahmen geöffnet und können besucht werden. An diesem Tag werden vermehrte Kontrollen durch Landkreis-, Stadt- und Gemeindemitarbeiter sowie durch die Polizei stattfinden. Verstöße gegen die Rechtsverordnung sind bußgeldbewehrt und werden für jede beteiligte Person mit einem Bußgeld in Höhe von 150 bis 400 Euro geahndet. Für Veranstalter sieht der Verordnungsgeber sogar einen Bußgeldrahmen von 1.000 bis 5.000 Euro vor. „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger die Vorgaben der Rechtsverordnung des Landes Niedersachsen einzuhalten“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.
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