Coronavirus: Reiserückkehrer dürfen keine öffentlichen Einrichtungen mehr betreten

Rückkehrer aus Gebieten, die besonders vom Coronavirus SARS-CoV-2 betroffen sind, dürfen bestimmte Einrichtungen bis zu 14 Tage nach ihrer Rückkehr nicht mehr betreten.

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(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Peine. Der Landkreis Peine hat am heutigen Donnerstag eine Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten erlassen. Ab sofort gelten für Reiserückkehrer aus Risikogebieten oder von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 besonders betroffenen Gebieten für die Inkubationszeit von 14 Tagen besondere Einschränkungen.


Demnach werden die Reiserückkehrer nicht generell unter Quarantäne gestellt, jedoch ist es ihnen verboten, Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser (außer behandlungsbedürftige Personen) sowie Pflegeeinrichtungen und Seniorenheime, Berufs- und Hochschulen oder Landesbildungseinrichtungen zu betreten.

Die Maßnahme diene dazu, die Ausbreitung des neuen Erregers einzudämmen sowie den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen. Darüber hinaus tragen die Maßnahmen für die erfassten medizinischen Einrichtungen auch zur Aufrechterhaltung der Versorgungskapazitäten bei.


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