Vechelde. Zum 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mussten daher gegenüber ihrem Finanzamt eine Steuererklärung über ihr Eigentum abgeben. Auch in der Gemeinde Vechelde wird sich die Grundsteuer-Reform bemerkbar machen. Darauf weist die Gemeinde Vechelde in einer Pressemeldung hin.
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Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsweisen für verfassungswidrig erklärt hatte, musste eine neue und zeitgemäße gesetzliche Regelung für die Erhebung der Grundsteuer gefunden werden.
Was kommt auf die Eigentümer zu?
Nach der Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer gegenüber dem Finanzamt und Neufestlegung des Hebesatzes erhalten die Bürgerinnen und Bürger Anfang des Jahres 2025 einen Grundsteuerbescheid der Gemeinde Vechelde. Gesetztes Ziel aller Beteiligten war und ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das heißt, die Gesamtheit der Steuerzahler soll durch die Reform nicht mehr belastet werden als bisher. Das heißt aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere erhöhen wird. Das könne sich für Einzelne ungerecht anfühlen, sei aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar und auch in der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Abbau der Ungleichbehandlung so gewollt, so die Gemeinde.
Warum überhaupt Grundsteuer zahlen?
Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Kommunen. Hieraus werden kommunale Einrichtungen wie Schulgebäude, Kindertagesstätten, Sportplätze, Feuerwehr, Straßen und dergleichen finanziert. Ohne die Grundsteuer könnten die Städte und Gemeinden diese Daseinsvorsorge nicht erbringen.
Die kommunalen Finanzen seien derzeit geprägt von einer schwierigen Haushaltslage. Kaum spürbare Zuwächse auf der Einnahmeseite stehen immer neuen Aufgaben und Kostensteigerungen gegenüber – so zum Beispiel im Bereich der Kindertagesbetreuung, bei den Investitionen in Schulen oder Personalkosten infolge von hohen Tarifabschlüssen. Losgelöst vom Ziel der Aufkommensneutralität wird aber jede Kommune bei der Festlegung ihres Grundsteuer-Hebesatzes ihre aktuelle Finanzsituation in den Blick nehmen müssen.
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