Peine. Neues aus dem Stadtarchiv von dem Ortsheimatpfleger Michael Utecht. In seinem Bericht erzählt er über die Vergangenheit des Dammviertels und seine Entwicklung in den letzten 165 Jahren.
Hier aus dem Archiv-Sonderblatt Nr. 3/2017:
Siedlungsgeschichtlich gehört das Dammviertel zum ältesten Teil der Stadt Peine – und nicht nur das: Bis zum Jahr 1852 bildete der Damm eine eigenständige Gemeinde.
Bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es Überlegungen bei der Stadt, ob eine Eingemeindung nicht sinnvoll sei. 1847 schließlich wurde das Vorhaben konkreter und der Peiner Magistrat schrieb an die vorgesetzte Behörde, die Landdrostei in Hildesheim: "Die Vorstadt Damm ist eine Straße der hiesigen Stadt; oder richtiger nur ein Teil einer Straße, denn die ersten Häuser des Dammes reihen sich unmittelbar an die letzten Häuser der Stadt, so daß die Grenze beider Kommunen äußerlich durchaus nicht erkennbar ist. Stadt und Vorstadt bilden daher geographisch eine Einheit."
Im Königreich Hannover gab es damals grundsätzliche Überlegungen zu der Eingliederung von Vorstädten. Denn man befürchtete, dass die Handwerker aus der Stadt in die jeweiligen Vorstädte ziehen könnten, und dort – aufgrund geringerer Steuerlasten und Betriebskosten – das städtische Gewerbe in Gefahr bringen könnten. So wurde noch im selben Jahr von der Landdrostei der Ball erneut ins Rollen gebracht und von der Stadt dankbar aufgegriffen.
Stellte sich nur die Frage, wie die Dammbürger selbst dazu stünden und ob sie bereit waren, ihre altgewohnte gemeindliche Selbständigkeit aufzugeben. Verständlich, dass anfangs wenig Begeisterung bei den Dammbewohnern aufkam. Auch der Amtmann Dr. Johann Friedrich Ziegler war strikt dagegen und versuchte den weiteren Verlauf der Verhandlungen zu verzögern. Indes: „Bei einer Versammlung der Dammbewohner, die am 12. Oktober 1850 zustande kam, sprach sich die überwiegende Mehrheit für das Zusammengehen mit der Stadt aus. Nur eine Minderheit der Hausbesitzer – darunter der Amtmann Ziegler – waren dagegen.
Der Damm hatte damals im Übrigen keinen Bürgermeister mehr, sondern nur noch zwei ehrenamtliche Vorsteher, als Polizeidiener fungierte nebenbei, soweit erforderlich, ein Bürger, der von Beruf Schneider war und einen Nachtwächter leistete man zu dieser Zeit auch nicht. Ansonsten nutzte man die Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt – Schule und Kirche – ohne weitere Kostenbeteiligung, was sich nun mit der Eingemeindung ändern sollte. Große finanzielle Opfer wurden den Bewohnern jedoch nicht abverlangt, die meisten Dammbürger hatten nach der Fusion sogar weniger Abgaben zu leisten als bisher.
Und die Mehrheit setzte sich schließlich durch: Am 15. Februar 1851 wurde der Unionsvertrag zwischen Stadt und Dammgemeinde im Rathaus am Markt unterzeichnet. Rechtskräftig wurde der Vertrag jedoch erst nach seiner Genehmigung durch die Landdrostei am 9. September 1852. Fortan gab es zwischen Stadt- und Dammbürgern keinen Unterschied mehr.
Weitere aufschlussreiche Details sind nachzulesen im aktuellen Sonderblatt des Stadtarchivs, das ab sofort in folgenden Einrichtungen kostenlos erhältlich ist:
• Stadtarchiv
• Stadtbücherei
• Rathaus (Bürgerbüro)
• Kreismuseum
sowie im Internet als PDF-Datei zum Download unter http://www.peine-online.de/.
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