Ehrenamtliche erhalten Aufwandsentschädigung

Mit den beschlossenen Änderungen erhalten die in der Kinder- und Jugendarbeit der Freiwilligen Feuerwehr tätigen Ehrenamtlichen und auch die Ehrenamtlichen der Jugendpflege zukünftig eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeiten.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Vechelde. Mit der durch den Rat der Gemeinde Vechelde am 26. Juni beschlossenen Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigung, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall wird das Ehrenamt im Gemeindegebiet zukünftig zusätzlich gestärkt. Das berichtet die Gemeinde Vechelde am heutigen Dienstag.



Mit den beschlossenen Änderungen erhalten die in der Kinder- und Jugendarbeit der Freiwilligen Feuerwehr tätigen Ehrenamtlichen und auch die Ehrenamtlichen der Jugendpflege zukünftig eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeiten. Ebenso werden für Ehrenamtliche, welche zum Beispiel Tagesfahrten begleiten, etwaige Auslagen – wie die Eintrittskosten für einen Freizeitpark oder Fahrtkosten – auf Antrag übernommen.

Erstattung auch bei Flüchtlings-Betreuung


Weiterhin ermöglicht die Satzungsänderung die Erstattung von notwendigen Auslagen, welche den im Auftrag der Gemeinde Vechelde tätigen Ehrenamtlichen in der Betreuung geflüchteter Personen entstanden sind.


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