Peine. Auf dem Peiner Marktplatz kam es am gestrigen Montagabend gegen 19 Uhr zu einer Versammlung von zirka 20 Personen. Bei der Gruppe handelte es sich um Kinder und Erwachsene, die dem Aufruf unter dem Motto "Eltern stehen auf - Wir sind das Licht" gefolgt waren. Auf der Homepage der Aktion ist eine deutliche Kritik an den bundesweiten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu entnehmen. Wie die Polizei in einer Pressemitteilung berichtet, sei die Kommunikation mit den Teilnehmern von verbaler Aggressivität gegenüber den Einsatzkräften und provokantem Verhalten geprägt gewesen.
Die Polizei wäre teilweise als rechtsradikal beschrieben und mit der DDR verglichen worden. Gegenüber den Kindern wäre die Polizei als Feindbild skizziert worden. Eine normale Kommunikation wäre nicht möglich gewesen. Für die Polizei wäre das Verhalten einzelner Erwachsener nicht nachvollziehbar gewesen, wonach, insbesondere vor den Augen der Kinder, eine deutliche Ablehnung der Polizei erkennbar war.
Die versammlungsrechtliche Aktion sei im Vorfeld nicht angemeldet worden. Noch vor dem Eintreffen weiterer unterstützender Polizeikräfte habe sich die Gruppe entfernt. Die Polizei habe die Identität einzelner Personen festgestellt und prüfe, ob auf Grund des gezeigten Verhaltens gegen Rechtsvorschriften verstoßen wurde. Einzelne Personen hätten die Personalienangabe verweigert. Auch hier prüfe die Polizei, ob durch dieses Verhalten eine Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz vorliege.
Versammlungen müssen angemeldet werden
Die Polizei macht deutlich: Eine Versammlung unter freiem Himmel ist der zuständigen Behörde (Versammlungsbehörde) spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung anzuzeigen. Sollte eine solche Anmeldung unterbleiben und würden keine Voraussetzungen für eine Spontanversammlung vorliegen, könne ein Verstoß nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz vorliegen.
Der Auftrag der Polizei sei es, eine Versammlung zu schützen und den Versammlungsteilnehmern ihr Recht auf Durchführung einer Versammlung zu ermöglichen.
Deutlich positioniert sich aber auch die Polizei, dass bei Regelverstößen nach dem NVersG konsequent eingeschritten werde und appelliert an die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
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