Freischießen vor 250 Jahren: Streit um „Zinnboutiquen“


Ein Ausschnitt der Resolution von Bischof Friedrich-Wilhelm von 1768. Foto: Stadtarchiv Peine
Ein Ausschnitt der Resolution von Bischof Friedrich-Wilhelm von 1768. Foto: Stadtarchiv Peine

Peine. Ein neues Sonderblatt des Stadtarchivs befasst sich mit einem Streitfall, der mit dem Freischießen 1767 zu tun hat.


Auch im 18. Jahrhundert, als Peine noch ein kleines Landstädtchen war und nicht einmal 3000 Einwohner zählte, verlief das gesellschaftliche Leben natürlich nicht ohne kleinere und größere Konflikte. Das Freischießen bildete hier keine Ausnahme – insbesondere, wenn es um geschäftliche Interessen ging. So konnte man einheimische Gewerbetreibende leicht verprellen, wenn ein Konkurrent im lukrativen Marktbudengeschäft begünstigt wurde, etwa beim Ausspielen von Zinnwaren in Lotterien – ein im 18. Jahrhundert beliebtes Vergnügen und Geschäft.

Im Jahre 1767 hatte dem „Bürger und Zinngießer Communa“ seine Benachteiligung bei der Betreibung der „Zinnboutiquen auf dem Schützenplan“ die Feststimmung gründlich verdorben. Da seine Beschwerde „wider Bürgermeister und Rath“ bei diesen offenbar nicht die erhoffte Resonanz gefunden hatte, wandte Bartholomäus Communa sich direkt an die fürstbischöfliche Regierung in Hildesheim. Höchst verärgert beklagte er sich in seinem Schreiben über die ungerechte Behandlung und schilderte seine missliche Lage:

„Ich bin ein treuer, Last tragender Bürger, werde eher mit oneribus [= Lasten] überhäufet alß verschonet. Wenn meine Nachbarn im Krieg 1–2 oder gar keinen Mann im Quartier hatten, so lagen bei mir 3 bis 4. Ich habe deshalb nie eine saure Mine gemacht, sondern trage alle onera willig. Man müßte mich also folglich auch in commodis [= Vorteile] meinem Mitbürger gleich halten, hieran aber fehlet es sehr. [...] Im Peinischen Freyschießen wird von den Schützenschaften jährlich eine parthey zinn geräthe auf dem Schützenhofe an Liebhaber ausgespielet.“ Die „Schützenschaften“ nutzten das Geschäft, um hieraus einen Teil ihrer Freischießenkosten zu bestreiten. Zum Leidwesen Communas hatte man die Waren bisher stets von anderen Zinngießern bezogen. Und auch dieses Jahr war er nicht zum Zuge gekommen.

Der Magistrat sandte umgehend selbst eine Stellungnahme an die Hildesheimer Regierung. Darin wurde Communas Beschwerde als „queruliren“ eingestuft sowie auf die lange Tradition des Peiner Freischießens und den daraus resultierenden alten Rechten der „Schützenschäffer“ verwiesen. Danach wäre es allein deren Sache, woher sie ihr Zinn bezögen, „[...] und wenn sie solches aus Paris bringen lassen wollten.“

Indes, Form und Grad der Auseinandersetzung waren noch steigerungsfähig. In Kurzform: Communa errichtete trotz Verbotes seine „Zinnboutique“ auf dem Schützenplatz und wurde mit einer Geldstrafe belegt. Da er die Zahlung verweigerte, pfändeten die Schäffer ihm „eine zinnern Schale von geringem Werth“. Erst eine Verfügung aus Hildesheim, datiert auf den 19. April 1768, beendete den Konflikt.

Wie die Streitsache konkret ausging sowie weitere aufschlussreiche Details sind nachzulesen im aktuellen Sonderblatt des Stadtarchivs, das ab sofort in folgenden Einrichtungen kostenlos erhältlich ist:

• Stadtarchiv
• Stadtbücherei
• Rathaus (Bürgerbüro)
• Kreismuseum

sowie im Internet als Pdf-Datei zum Download unterwww.peine-online.de


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