Frist abgelaufen: Das förderte die Waffenamnestie zu Tage

von Jonas Walter


Nicht nur Pistolen fanden ihren Weg zu den Behörden. Symbolfoto: Archiv
Nicht nur Pistolen fanden ihren Weg zu den Behörden. Symbolfoto: Archiv | Foto: Sina Rühland

Peine. Am vergangenen Sonntag, 1. Juli, lief die Frist der Waffenamnestie ab. Eine Möglichkeit für Besitzer, ihre illegalen Waffen straffrei bei der jeweils zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abzugeben. Ein komplettes Jahr lang lief die Maßnahme, deren Endpunkt nun erreicht ist.


regionalHeute.de hat nachgefragt, welche Waffen in den Händen der Behörden gelandet sind. Neben 47 Kurzwaffen, davon elf illegal in Besitz und 75 Langwaffen, davon 16 ehemals illegal im Besitz befindlich wurden auch elf sonstige Hieb- und Stichwaffen abgegeben, die schon fast zu Kuriositäten zu zählen sind, doch dazu gleich mehr. In der Summe macht das 133 abgegebene Waffen, von denen 27 illegal besessen worden sind.

Zu den abgegebenen Langwaffen zählen eine halbautomatische Waffe, sechs Repetierwaffen, 52 Einzelladerwaffen und 16 Sonstige. Die 47 Kurzwaffen teilen sich auf in 16 Pistolen, sechs Revolver, drei wesentliche Waffenbestandteile und 22 sonstige Kurzwaffen.

Von der Harpune bis zumSamurai-Schwert


Doch spannend sind vor allem auch die aufgelaufenen Nicht-Schusswaffen. Unter der Kategorie sonstige Waffen, beziehungsweise Hieb- und Stichwaffen,sind eine Harpune, ein Jagdmesser, ein Schalldämpfer, einige Kurz- und Langschwerter sowie ein Samurai-Schwert zu nennen.

Doch was passiert nun mit den gesamten abgegebenen Gegenständen? Wie der Landkreis Peine in seiner Antwort auf unsere Anfrage erklärt, werden in Folge der Amnestie alle Waffen im Stahlwerk in Salzgitter eingeschmolzen.Nach Ablauf der Amnestie sei die Rechtslage wieder wie zuvor, das heißt aufgefundene erlaubnispflichtige Waffen liegen in der Zuständigkeit der Polizei.

Dort würden die Waffen kriminaltechnisch untersucht, um herauszufinden, ob mit diesen Waffen gegebenenfalls ein Verbrechen ausgeübt wurde. Erlaubnisfreie Waffen können beim Landkreis (nur im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit) weiterhin abgegeben werden.

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