Geänderte Regelungen für Restaurants, Imbisse und Baumärkte

Baumärkte dürfen einen Lieferservice anbieten. Außerdem dürfen auch Imbisswagen wieder öffnen.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Peine. Zur Beschränkung sozialer Kontakte hinsichtlich der Ausbreitung der Corona-Pandemie ist am Sonnabend, 28. März, eine neue Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft getreten. Die neuen Regelungen weichen in manchen Teilen von den bisher vom Landkreis Peine auf Weisung des Landes erlassenen Allgemeinverfügungen ab. Die maßgeblichen Änderungen hat der Landkreis Peine in einer Pressemitteilung zusammengefasst.


Demnach gelte seit dem 28. März, dass Imbisswagen wieder geöffnet werden dürfen. Sie werden damit Speisegaststätten gleichgesetzt. Allerdings seien auch beim Bestellvorgang die Abstandsregelungen von 1,5 Metern zwingend einzuhalten. Die Betreiber seien aufgefordert, geeignete Maßnahmen umzusetzen.

Hinsichtlich aller Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Mensen und Kantinen gelte der erlaubte Außer-Haus-Verkauf. Hier sei zu beachten, dass sich lediglich eine Person auf zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten dürfe. Die Voraussetzung des täglichen Bedarfs sei entfallen. Eine telefonische oder elektronische Vorbestellung sei nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sie sei aus Sicht des Landkreises jedoch wünschenswert, um unnötige Warteschlagen und Wartezeiten und damit unnötige Kontakte zu vermeiden. Weiterhin müssten jedoch das Kontaktverbot sowie der Abstand von 1,5 Metern von Person zu Person eingehalten werden.

Weiterhin dürften Baumärkte, Gartenfachmärkte und Gartenbaumärkte nunmehr für den privaten Bereich einen Lieferservice anbieten, jedoch allein nach vorherigen Fernbestellung. Eine Abholung sei nicht erlaubt.

Die Ordnungsämter des Landkreises Peine, der Stadt Peine sowie der Gemeinden des Landkreises Peine und die Polizei werden weiterhin konsequent die Vorgaben kontrollieren und Verstöße ahnden. Dabei könnten Bußgelder in nicht unerheblicher Höhe verhängt oder sogar Strafanzeigen erstattet werden. Der Landkreis werde die bereits erlassenen, aber überholten Allgemeinverfügungen der letzten beiden Wochen überprüfen, der neuen Verordnung anpassen oder zurücknehmen, falls sich ihr Regelungsgehalt vollständig erledigt habe.


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