Geflügelpest in der Region: Auch Peines Hühner müssen in den Stall

Der Landkreis hat eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel im gesamten Kreisgebiet erlassen.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Peine. In Deutschland wurden seit Mitte Oktober in mindestens zwölf Bundesländern Hunderte von Wildvögeln positiv auf Geflügelpest (HPAIV) untersucht. Zudem wurden mindestens 50 Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen bestätigt. Die Ausbrüche erfolgten dabei von den nördlichen Küstenregionen weiter in südliche Richtungen. Aktuell besteht nun auch im Landkreis Peine eine erhebliche Gefährdungslage zur Einschleppung und Verbreitung der Seuche in Bestände mit Geflügel und gehaltenen Vögeln, da in unmittelbarer Nachbarschaft Ausbrüche durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt wurden (am 21. Januar ein Wildvogel in der Stadt Braunschweig, am 24. Januar ein Hausgeflügelbestand im Landkreis Gifhorn). Das berichtet der Landkreis Peine in einer Pressemitteilung.



Hierbei sind insbesondere auch die Vielzahl an kleinen Standgewässern in den Bereichen Wipshausen, Wense, Harvesse sowie der Mittellandkanal mit hohem Vorkommen an Wildvögeln zu berücksichtigen, die an den Landkreis Gifhorn und die Stadt Braunschweig angrenzen. An diesen Rastgebieten sind die Vogeldichten hoch. Zudem begünstigen die Witterungsbedingungen ein Überleben der HPAI-Viren in der Umwelt. „Die Ausbrüche in den unmittelbar an den Landkreis Peine angrenzenden Kreisen sind ein Alarmsignal, so dass hier akuter Handlungsbedarf zum Schutz von Vögeln und gehaltenem Geflügel besteht“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.


Für die Überwachungszone (aus dem Geschehen des Landkreises Gifhorn vom 24. Januar) ist eine Sperrverfügung als Allgemeinverfügung erlassen. Damit ist gewährleistet, dass auch nicht registrierte Geflügelhaltungen/Geflügelhalter Kenntnis davon erlangen und bei der Prävention mitwirken können. Die Überwachungszone aus dem Landkreis Gifhorn reicht in die Ortschaften Eickenrode und Plockhorst in der Gemeinde Edemissen hinein.

Verfügung tritt am Samstag in Kraft


Für den Landkreis Peine wird außerhalb der Überwachungszone eine Aufstallungsverfügung als Allgemeinverfügung erlassen. „Diese Maßnahme dient unmittelbar zum Schutz vor der Einschleppung in Hausgeflügelbestände und minimiert das Risiko einer Verbreitung um ein Vielfaches“, so Laaß. Die entsprechenden Verfügungen treten am 29. Januar in Kraft. Anstelle der Unterbringung des Geflügels in einem Stall ist auch die Unterbringung unter einer Vorrichtung (Voliere, Umnetzung) möglich, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung). Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, wenn sie als seitliche Abdeckung eine Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimeter aufweisen.

Aktualisierte Informationen zur Biosicherheit wie auch Informationen für Hobbyhalter sowie zum Ausbruchsgeschehen mit Übersichtskarte zu den Aufstallungsgeboten in Niedersachsen und Bremen sind unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/geflugel/geflugelpest/geflugelpest/aviare-influenza-190642.html zu finden.

Kein erhöhtes Risiko für Menschen


Die Notwendigkeit der Aufstallungsverfügung wird regelmäßig überprüft, um deren Dauer auf das seuchenhygienisch unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Zusätzlich zur Aufstallung werden alle Tierhalter aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten, um weitere Ausbrüche in Geflügelbeständen zu verhindern. Nach den bisherigen Informationen sind in Deutschland bisher keine Erkrankungen beim Menschen mit aviärer Influenzaviren aufgetreten. „Ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung besteht nach Einschätzung des Robert-Koch-Institutes nicht. Dennoch sollte ein direkter Kontakt zu kranken oder verendeten Wildvögeln vermieden werden“, erläutert der Kreissprecher. Weitere Informationen gibt es hier.

Gefundene Greif- oder Wasservögel können dem zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden, am besten per Email mit genauer Beschreibung des Fundortes an lebensmittel.tiere@landkreis-peine.de.

Die Allgemeinverfügung ist hier zu finden.


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