Geflügelpest: Landkreis Peine verlängert Aufstallungspflicht

Die Aufstallungspflicht gilt bis zum 15. Mai.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Peine. Die derzeit im Landkreis Peine geltende Aufstallungspflicht für Geflügel wird bis zum 15. Mai verlängert. „Noch immer breitet sich die Geflügelpest weiter aus. Die Gefahr einer Einschleppung in privaten Geflügelbestände oder Nutztierhaltungen ist nach wie vor hoch“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.


Die Notwendigkeit der Aufstallungsverfügungen werde regelmäßig überprüft, um deren Dauer auf das seuchenhygienisch unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. „Mit dem Ende des Vogelzuges erwarten wir, dass das Geflügelpestgeschehen abnimmt“, so Laaß.

Zusätzlich zur Aufstallung werden alle Tierhalter aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten, um weitere Ausbrüche in Geflügelbeständen zu verhindern. Nach den bisherigen Informationen gilt die hier aufgetretene Form der Geflügelpest als für den Menschen ungefährlich. Ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung besteht nach Einschätzung des Robert-Koch-Institutes nicht. Dennoch sollte ein direkter Kontakt zu kranken oder verendeten Wildvögeln vermieden werden. Gefundene Greif- oder Wasservögel können dem zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden, am besten per Email mit genauer Beschreibung des Fundortes an lebensmittel.tiere@landkreis-peine.de.