Geöffnete Geschäfte: Diese Auflagen gibt es für Mitarbeiter und Kunden

Die sozialen Kontakte sollen trotz der geöffneten Geschäfte eingeschränkt werden. Deswegen gilt es einige Maßnahmen in den Geschäften einzuhalten.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Peine. Zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gibt der Landkreis Peine eine Allgemeinverfügung mit konkreten Auflagen bei Öffnung von Einrichtungen heraus. Die geöffneten Einrichtungen (der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich) haben bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Dies teilt der Landkreis Peine mit.


So müssten alle Personen mit Kassentätigkeit Einmalhandschuhe zu benutzten, welche regelmäßig mindestens alle zwei Stunden gewechselt werden. Um Warteschlagen zu vermeiden, sollen so viele Kassen wie möglich geöffnet werden. Außerdem sei darauf hinzuwirken, dass möglichst viele Zahlvorgänge kontaktlos per Handy oder per Kartenzahlung erfolgen würden. Es bestehe eine erhöhte Desinfektionspflicht für alle Griffe von Einkaufwagen, Touchscreens von Waagen und anderen Geräten, Kundentoiletten, Türklinken und Handläufe. Diese seien mindestens alle zwei Stunden zu reinigen und zu desinfizieren. Das Desinfektionsmittel müsse bedingt viruzid, viruzid oder viruzid+ wirksam sein.

Darüber hinaus bestehe ebenfalls eine erhöhte Desinfektionspflicht für Handwerksgeräte, die in direkte Berührung mit Dritten kommen. Sie seien nach dem Kontakt mit Dritten zu desinfizieren. Es sei außerdem darauf hinzuwirken, dass bei Warteschlangen und innerhalb der Einrichtung zwischen den Kunden ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werde und wo es möglich sei, ist das Aufstellen von Handdesinfektionsspendern an den Ein- und Ausgängen der Einrichtung sicherzustellen. Ja angefangene Fläche Quadratmeter dürfe sich nur ein Kunde in den Einrichtungen aufhalten. Im Lebensmitteleinzelhandel dürfen nur Kunden die Verkaufsfläche betreten, die einen Einkaufswagen benutzen.

Wünschenswert wäre darüber hinaus eine gesonderte Öffnungszeit für Risikogruppen.


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