Gesetz geändert: Staatsangehörigkeitsbehörde schließt

Die Behörde ist unter anderem für Einbürgerungen und Feststellungen der deutschen Staatsangehörigkeit zuständig.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Peine. Die Staatsangehörigkeitsbehörde, die unter anderem für Einbürgerungen und Feststellungen der deutschen Staatsangehörigkeit zuständig ist, bleibt in der Zeit vom 17. bis 28. Juni geschlossen. Darauf weist der Landkreis Peine in einer Pressemeldung hin.



Aufgrund massiver Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die am 27. Juni in Kraft treten, sind diverse strukturelle Änderungen sowie Anpassungen am EDV-Programm und interne Fortbildungen notwendig, so dass weder die telefonische, noch die persönliche Erreichbarkeit sichergestellt werden können.

Termine bleiben bestehen


Bereits vereinbarte Termine bleiben von der Schließung unberührt. Ab dem 1. Juli ist die Staatsangehörigkeitsbehörde wieder wie gewohnt erreichbar.


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