Grundsteuerreform: Hebesätze 2025 der Stadt Peine

Was sich jetzt ändert, darüber informiert die Stadt Peine.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Peine. Zum 1. Januar 2025 ist die umfassende Reform der Grundsteuer in Kraft getreten. Hintergrund dieser tiefgreifenden Änderung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf Basis veralteter Einheitswerte als verfassungswidrig erklärte. Die bisherigen Grundsteuerbescheide galten daher nur noch bis Ende 2024. Was sich jetzt ändert, darüber informiert die Stadt in einer Pressemitteilung.



In Niedersachsen wurde bereits 2021 ein eigenes Grundsteuergesetz eingeführt, das auf einem sogenannten Flächen-Lage-Modell basiert. Dieses Modell regelt die Grundsteuer B, die für Wohn- und Gewerbegrundstücke erhoben wird. Die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftliche Betriebe betrifft, unterliegt weiterhin den bundesweiten Regelungen des Bewertungsgesetzes.

Die neuen Einheitswerte und darauf basierenden Grundsteuermessbeträge wurden auf Grundlage von Steuererklärungen ermittelt, die von den Eigentümern bis zum Stichtag 1. Januar 2022 eingereicht werden mussten.

Einwohnerbefragung führt zur Abschaffung der „Strabs“


Ein weiterer zentraler Aspekt der Reform war die Einwohnerbefragung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge („Strabs“). Vom 2. bis 23. September 2024 konnten die Bürger darüber abstimmen, ob diese Beiträge abgeschafft werden sollen, vorausgesetzt, der Hebesatz der Grundsteuer B wird um 20 Prozentpunkte angehoben. Das Ergebnis war mit 69,61 Prozent eine klare Zustimmung zur Abschaffung.

In der Folge beschloss der Rat der Stadt Peine am 28. November 2024 die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung. Gleichzeitig wurde der aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer B mit 435 Prozent festgelegt.

Neue Hebesätze ab 2025


Im Rahmen der Reform hat der Rat der Stadt Peine am 19. Dezember 2024 eine Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze beschlossen. Ab 1. Januar 2025 gelten folgende Hebesätze:


Grundsteuer A: 720 Prozent
Grundsteuer B: 455 Prozent
Gewerbesteuer: 440 Prozent

Diese Anpassungen tragen sowohl der aufkommensneutralen Umstellung als auch der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge Rechnung.

Versand der Bescheide


Die Stadtverwaltung Peine plant, die neuen Grundsteuerbescheide Ende Januar oder Anfang Februar 2025 zu versenden. Zeitgleich werden auch die Bescheide für die Gewerbesteuer verschickt.


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