Peine. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat das Überschwemmungsgebiet der Burgdorfer Aue im Landkreis Peine vorläufig gesichert. Die Identifikation der von Hochwasserereignissen betroffenen Flächen oberhalb des Mittellandkanals erfolgt im Zeichen des vorsorgenden Hochwasserschutzes: Ziel sei es laut einer Pressemitteilung des NLWKN, Gefahren aufzuzeigen und Schäden zu vermeiden.
„Als Überschwemmungsgebiete werden jene Flächen ausgewiesen und vorläufig gesichert, die bei einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasserereignis überschwemmt werden", erklärt Martin Scholtka von der Betriebsstelle Hannover-Hildesheim des NLWKN. Die jetzt vorläufig gesicherten Flächen entlang der Burgdorfer Aue erstrecken sich oberhalb des Mittellandkanals vor allem im Gebiet der Gemeinde Hohenhameln. Auch eine kleinere Fläche im Zuständigkeitsgebiet der Stadt Peine ist von der Sicherung betroffen. Das so vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet beginnt etwa 430 Meter stromaufwärts der Einmündung des Bekumer Grabens und erstreckt sich auf einer Gewässerlänge von rund 4,5 Kilometern bis zum Mittellandkanal. Der Bereich der Burgdorfer Aue nördlich des Kanals war bereits 2016 gesichert worden.
Vieles ist bereits geschafft
„Für die aktuelle Sicherung war eine eingehendere hydrologisch-hydraulische Untersuchung erforderlich", so Scholtka. Dabei konnten die Experten des NLWKN auch auf die Erfahrungen und Daten des Hochwassers von 2013 zurückgreifen. Die damals beobachteten Wasserstände und Ausuferungen führten in den letzten Jahren bereits zu Maßnahmen wie dem Rückbau einer alten Stauanlage und der Verbesserung der Gewässerunterhaltung. „Heute kann in Equord das einmal in 100 Jahren auftretende Hochwasserereignis deshalb trotz höherer Abflüsse als 2013 mit ähnlichen Wasserständen ablaufen", sagt Martin Scholtka.
Von dem Überschwemmungsgebiet Burgdorfer Aue oberhalb des Mittellandkanals sind landwirtschaftliche Flächen, der Hafenbereich sowie die Ortschaft Equord betroffen. Im Fokus stehen dabei überwiegend unbebaute Flächen: Nur wenige Gebäude befinden sich unmittelbar im ermittelten Überschwemmungsgebiet. Die vorläufige Sicherung erfolgt am heutigen 5. August. Für die endgültige Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ist der Landkreis als Untere Wasserbehörde zuständig.
Sicherung verhindert keine Hochwasser
Die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Überschwemmungsgebiete dient einerseits dazu, die Bevölkerung vor der Hochwassergefahr zu warnen. Zugleich kann sie dabei helfen, die mit einem Hochwasser einhergehenden Schäden zu vermeiden, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gesetzliche Auflagen gelten.
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