Peine. Gleiche Arbeit, unterschiedliche Bezahlung: Im Landkreis Peine verdienen Frauen, die in Vollzeit arbeiten, 14 Prozent weniger als Männer. Das hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zum Internationalen Frauentag mitgeteilt.
Sie verweise hierbei auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Danach würden Männer mit einer Vollzeitstelle im Kreis Peine auf ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 3.079 Euro pro Monat – Frauen hingegen nur auf 2.635 Euro kommen. In Niedersachsen betrage der Verdienstunterschied bei Vollzeit zwischen den Geschlechtern 17 Prozent (Männer: 3.249 Euro, Frauen: 2.712 Euro). Dies liege teils an niedrigeren Positionen, die Frauen häufig hätten, insbesondere aber auch an der mangelnden Zahlungsbereitschaft von Unternehmen, so die NGG Süd-Ost-Niedersachsen-Harz.
Gleiche Arbeit - weniger Lohn
Gewerkschafterin Anke Siedentop spricht von einer „Diskriminierung per Lohnzettel“. Es könne nicht sein, dass Frauen bei der Bezahlung trotz gleicher Arbeitszeit systematisch den Kürzeren zögen. „Dabei sind es immer noch vor allem Frauen, die sich nach einem langen Arbeitstag um Familie und Haushalt kümmern – und das unbezahlt.“ Auch deshalb seien sie oft gezwungen, weniger zu arbeiten. So seien nach Angaben der Arbeitsagentur aktuell 74 Prozent aller Teilzeitstellen im Kreis Peine weiblich. „Gerade im Gastgewerbe und im Bäckerhandwerk ist es gang und gäbe, dass sie nur eine halbe Stelle haben – oder noch weniger“, kritisiert Siedentop. Allein das Gastgewerbe beschäftigt laut Arbeitsagentur im Kreis 1.000 Minijobber. 620 von ihnen sind Frauen.
Die Folgen seien spätestens im Rentenalter „dramatisch“, so die NGG. „Wer über Jahrzehnte wenig verdient und etwa wegen Kindern Unterbrechungen im Erwerbsleben habe, der bekommt kaum Rentenpunkte. Das führt dann zu Armutsrenten, die der Staat aufstocken muss“, betont Siedentop und fordert: „Unternehmen, die Frauen und Männer für den gleichen Job unterschiedlich bezahlen, sollten mit Konsequenzen rechnen. Weiterhin brauchen Frauen und Männer die gleichen Aufstiegschancen im Betrieb, denn Motivation und Engagement hängen nicht vom Geschlecht ab.“
Gesetz soll für Transparenz sorgen
Zwar gebe es seit gut einem Jahr das sogenannte Entgelttransparenzgesetz. Danach haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern das Recht zu erfahren, was ein Kollege in vergleichbarer Position verdiene. Chefs müssten dann bestehende Unterschiede abschaffen. Doch laut einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung werde das Gesetz bisher kaum genutzt. Nach Einschätzung von Anke Siedentop liege das auch daran, dass kleine Betriebe vom Gesetz ausgenommen sind – „obwohl die Lohnunterschiede dort besonders groß sind“. Die NGG macht sich für einen gesetzlichen Anspruch auf „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ stark.