Peine. Am vergangenen Mittwoch hatte der Rat der Stadt Wolfsburg einstimmig beschlossen, dass Besitzer von freilaufenden Katzen künftig ihre Tiere nicht nur einer Kastration unterziehen und mit einem Chip kennzeichnen lassen müssen, sondern diese auch in einem Haustierregister aufnehmen lassen müssen (reginalHeute.de berichtete). Doch wie sieht es in Peine aus?
Als Hintergrund für die Änderung der Verordnung über die Kastrationspflicht von Katzen beruft sich die Wolfsburger Stadtverwaltung darauf, dass bloße Kennzeichnungsflicht nicht ausreiche. Eine Kennzeichnung durch einen Mikrochip seiwertlos, wenn sie nicht mit den Tier- oder Halterdaten in einer zentralen Datenbank kombiniert werde. Erst beides zusammen ermöglichen eine Identifizierung des Tieres.
regionalHeute.de hat bei der Stadt- und Kreisverwaltung nachgefragt, wie diese den Vorstoß der Wolfsburger beurteilen und ob eine vergleichbare Lösung auch in Peine in Betracht komme.
Stephanie Axmann vomBüro des Rates der Stadt Peine berichtet, dass eine Änderung der städtischen Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht freilaufender Katzen derzeit nicht beabsichtigt sei.
Nach Auskunft des Pressebüros des Landkreises gibt es außer in der Stadt Peine auch in der Gemeinde Edemissen eineKastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen.Ob weitere Gemeinden planen, ihre Kommunalverordnungen im Bezug auf dieses Thema zu ändern, könne man derzeit nicht sagen, soKatja Schröder.
Flächendeckende Lösung könnte Leid mindern
Aus Tierschutzsicht begrüße der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung die bereits erlassenen Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für freilaufende Katzen. "Immer noch existieren im Landkreis Peine zahlreiche herrenlose, aber auch gehaltene freilaufende unkastrierte Katzen, die sich regelmäßig unkontrolliert weiter vermehren und deren Nachwuchs oft mangelernährt oder mit lebensbedrohlichen Erkrankungen wie FIP, Katzenleukose oder Katzenschnupfen infiziert ist. Trotz der Aufklärungsarbeit, zum Beispielder Tierschutzvereine, gibt es immer noch Katzenhalter, die die Kastration ihrer freilaufenden Katzen nicht einsehen oder die Kosten hierfür nicht tragen wollen oder aber die Haltereigenschaften verleugnen", skizziert die Sprecherin des Landkreises die Problematik. Häufig werden erkrankte freilaufende Katzen ungeachtet ihrer Schmerzen und Leiden einfach sich selbst überlassen.
Mit der Einführung von flächendeckenden Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen ließe sich das Leid herrenloser oder mangelhaft versorgter freilaufender Katzen langfristig verringern, da ein Tier eindeutig einem Halter zuzuordnen wäre, der sich dann auch für die tierschutzkonforme Haltung und Pflege zu verantworten und die unkontrollierbare Fortpflanzung seiner Katze zu verhindern hätte.
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