Peine. Katzen, die im Stadtgebiet Freigang genießen, müssen kastriert werden. Das beschloss der Stadtrat im Mai vergangenen Jahres. Ein Verstoß gegen die Kastrationspflicht stellt also eine Ordnungswidrigkeit dar. Wir fragten bei der Stadt nach, wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren seitdem eingeleitet wurden. Die Antwort: Keines.
"Bislang wurde kein einziges Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet", teil Stadtsprecherin Petra Neumann mit. Das ist jedoch nicht weiter verwunderlich, denn damit hatten die Verantwortlichen bereits gerechnet (regionalHeute.de berichtete), die Stadt verfügt nämlich nicht über ausreichende Kapazitäten, um Kontrollen durchzuführen und Bußgelder einzutreiben.
In Braunschweig, Wolfsburg und Celle existieren bereits Verordnungen. Hintergrund sind Bestrebungen von Politik und Tierschutzvereinen. Freigängerkatzen paaren sich mit verwilderten Artgenossen und sorgen so für eine Zunahme der wilden Population, die dann zunehmend der Verelendung anheim fällt.
Lesen Sie dazu auch:
https://regionalpeine.de/kastrationspflicht-von-katzen-in-der-gemeinde-edemissen/
https://regionalpeine.de/rat-beschliesst-katzenkastrationsverordnung/
https://regionalpeine.de/katzenkastrationverordnung-ausschuss-gibt-gruenes-licht/
https://regionalpeine.de/peiner-freigaengerkatzen-sollen-kastriert-werden/
https://regionalpeine.de/katzensteuer-sollten-die-besitzer-fuer-ihre-samtpfoten-zahlen-muessen/
mehr News aus Peine