Kita-Betreuung für Kinder mit Schnupfen? Das sagt die Stadt

Bisher sei es die Regel gewesen, dass Kinder mit leichten Erkältungserscheinungen vom Kita-betrieb ausgenommen seien.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Peine. Mit der eingeschränkten Wiederaufnahme der Betreuung in den Kindertagesstätten sehen sich auch die Einrichtungen der Stadt Peine vermehrt mit Fragestellungen konfrontiert, wie mit Kindern umgegangen wird, die mit Zeichen eines banalen Infekts in die Kita kommen. So können Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen zum einen durch einen leichten Virusinfekt oder eine Allergie bedingt sein, könnten zum anderen aber auch auf eine Corona-Infektion hinweisen. Das Auftreten derartiger Symptome war vor der Coronavirus-Pandemie kein Hinderungsgrund für den Besuch einer Kindertagesstätte und führte nicht zur Vorstellung beim Kinderarzt. Mit dem Erlass des städtischen Hygieneplans für die Kitas sah das anders aus: „Wir hatten alle unsere Einrichtungsleitungen angewiesen, bei der Beurteilung dieser Frage einen strengen Maßstab anzulegen und uns dabei am Rahmen-Hygieneplan des Landes orientiert. Nachdem das Landesgesundheitsamt aber nun ganz aktuell neue Empfehlungen herausgegeben hat, haben wir unsere Herangehensweise umgehend entsprechend angepasst“, sagt Henrik Kühn, städtischer Amtsleiter für Bildung und Kultur, „Basis allerdings ist und bleibt: Es dürfen grundsätzlich nur gesunde Kinder betreut werden.“ Dabei stünden die Fachkräfte aber häufig vor einem Problem: Welches Kind erfreut sich einer vollständigen Gesundheit, ist frei von Allergien oder anderen körperlichen Beschwerden? Dies berichtet die Stadt Peine.


Kriterium hierbei sei: Bei der Beurteilung, ob ein Kind betreut werden darf, geht es um von Mensch zu Mensch übertragbare Infektionskrankheiten.
Die Betreuung eines Kindes in einer städtischen Kindertageseinrichtung ist deshalb nun den Empfehlungen des Landes entsprechend zulässig, wenn das Kind lediglich einen banalen Infekt ohne Fieber hat – etwa einen herkömmlichen Schnupfen beziehungsweise einen nicht trockenen Husten.

Voraussetzung für eine Betreuung bleibt, dass das Kind keinen Kontakt zu an COVID-19 erkrankten oder SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen in den letzten 14 Tagen hatte. Die letztendliche Beurteilung, ob eine Betreuung ermöglicht werden kann, bleibt dabei im Ermessen der Erzieherinnen.
Nach einem Infekt mit Fieber kann ein Kind wieder in die Betreuung aufgenommen werden, wenn es mindestens 24 Stunden fieberfrei ist und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu an COVID-19 erkrankten oder SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen hatte.

„Die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests des Kindes oder einer ärztlichen Bescheinigung nach einer Schnupfen- oder Erkältungserkrankung durch einen Arzt ist nicht erforderlich“, bestätigt Kühn.
Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich dafür, dass ein Kind fieberfrei in die Einrichtung geht und in den letzten 14 Tagen keine Kontakte zu an COVID-19-erkrankten oder SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen hatte, was von den Eltern schriftlich bestätigt werden muss.
Kühn verdeutlicht die große Bedeutung, die solche Entscheidungen der Eltern mit sich bringen: „Wir appellieren an die Eigenverantwortlichkeit der Eltern und deren Sorgfaltspflicht sowie an die Expertise aller Erziehenden, im Interesse der Kinder und der Mitarbeitenden in der Einrichtung zu handeln.“


mehr News aus Peine


Themen zu diesem Artikel


Corona Corona Peine Kindertagesstätte