Kreis: Noch keine Bescheide zum Unterhaltsvorschuss möglich


Das Peiner Kreishaus. Foto: Frederick Becker
Das Peiner Kreishaus. Foto: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Peine. Im Kreishaus wartet man ungeduldig auf das Inkrafttreten der neuen bundesweiten Regelungen zum Unterhaltsvorschuss. Zwar werden die bereits Anfang Juni beschlossenen Neuregelungen rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten, dennoch läuft noch das übliche Prüfverfahren des Gesetzes, bevor es dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt wird.


Solange dieses nicht geschehen ist und das Gesetz veröffentlicht ist, sind dem Jugendamt die Hände gebunden – die Änderungen dürfen noch nicht bei Bescheiden und Zahlungen berücksichtigt werden. Insbesondere unbefriedigend ist das deshalb, weil hier rund 400 Anträge auf ihre abschließende Bearbeitung warten und bereits vorübergehende interne personelle Maßnahmen getroffen wurden, um auf die absehbaren Veränderungen unmittelbar reagieren zu können.

Zwar seien die vorbereitenden Tätigkeiten natürlich längst angelaufen, dennoch sei ein solcher, nicht zu vertretender Bearbeitungsstau ärgerlich, heißt es von Seiten des Landkreises.

Hintergrund ist, dass ab 1. Juli der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt wird. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Es soll so gewährleistet werden, dass der Staat im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten.