Landkreis bekämpft Schwarzarbeit


Landkreis uns Handwerk sagen der Schwarzarbeit den Kampf an. Symbolfoto: Anke Donner
Landkreis uns Handwerk sagen der Schwarzarbeit den Kampf an. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Peine. Der Landkreis wird die Bekämpfung der Schwarzarbeit im handwerks- und gewerberechtlichen Bereich weiter verfolgen. Das ist das Ergebnis von Gesprächen zwischen dem Landkreis, Obermeistern und der Geschäftsführung der Kreishandwerkerschaft Peine.


Anlass der Gespräche war die Aktualisierung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes im Frühjahr. Danach haben die Landesbehörden, die für die Bekämpfung der handwerks- und gewerberechtlichen Schwarzarbeit zuständig sind, eigene Prüfungsbefugnisse zur Erfüllung der ihnen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz übertragenen Prüfungsaufgaben erhalten. Ziel ist eine verbesserte Bekämpfung der handwerks- und gewerberechtlichen Schwarzarbeit. Es gibt verschiedene Formen der Schwarzarbeit, die im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung definiert sind.

Der Landkreis kontrolliert


„Die kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden, zu denen auch der Landkreis Peine gehört, prüfen, ob der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes nachgekommen oder die erforderliche Reisegewerbekarte erworben wurde sowie ob ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betrieben wird und die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt“, erklärt Erster Kreisrat Henning Heiß.

Die anderen Formen der Schwarzarbeit werden durch die Behörden der Zollverwaltung geprüft. Für den Bereich des Landkreises Peine ist das Hauptzollamt Braunschweig zuständig. „Im Gegensatz zu den Behörden der Zollverwaltung dürfen die zuständigen Landesbehörden eigene Prüfbefugnisse jedoch lediglich dann wahrnehmen, wenn Anhaltspunkte für Verstöße gegen Verpflichtungen aus der Gewerbe- oder Handwerksordnung, beispielsweise aufgrund von Behördenerkenntnissen oder durch Hinweise Dritter, vorliegen. Ein verdachtsunabhängiges Vorgehen ist nicht möglich“, erläutert Heiß.

Die ehrlichen Innungsbetriebe geraten unter Druck


Die Kreishandwerkerschaft, so Geschäftsführer Dr. Andreas Bierich, begrüßt die Aktivitäten des Landkreises bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. „Unsere Innungsbetriebe“, so Bierich, „werden durch illegale, halblegale und scheinlegale Akteure auf dem Bau- und Bauausbaumarkt bedrängt, zum Teil auch verdrängt, und reguläre Arbeits- und Ausbildungsplätze bedroht.“ Alle diese Betriebe werden durch Schwarzarbeit belastet, die ihre Mitarbeiter legal beschäftigen. Derzeit machen laut Bierich Leistungen der Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit im Baugewerbe einen Anteil von 27 Prozent aus.
„Davor kann keiner die Augen verschließen; und das wollen wir besonders nicht, denn wir stehen für die Einhaltung von Recht und Gesetz. Die Kreishandwerkerschaft und ihre Innungen werden den Landkreis bei allen Aktivitäten unterstützen“, erklärt Bierich.

Hinweise auf Schwarzarbeit können beim Landkreis Peine schriftlich an den Fachdienst Ordnungswesen, Burgstraße 1, 31224 Peine oder telefonisch unter den Rufnummern 05171 / 401-1458 oder 05171 / 401-1019 erfolgen.

„Zur Aufnahme von Ermittlungen sind“, so Heiß, „ möglichst konkrete Darstellungen des Sachverhalts notwendig. Allein der Hinweis, dass eine Person Schwarzarbeit erbringt, lässt keine Erfolg versprechenden Ermittlungen zu.“

Hilfreich sind insbesondere Angaben zu folgenden Fragen:


• Wer arbeitet?
• Wer ist der Auftraggeber?
• Wo wird gearbeitet?
• Welche Arbeiten werden ausgeführt?
• Seit wann wird gearbeitet?
• Welche Fahrzeuge stehen vor der Baustelle / dem Grundstück / dem Haus?
• Wie lauten die Kennzeichen der Fahrzeuge?
• Wie lange werden die Arbeiten voraussichtlich noch andauern?
• Wann wird gearbeitet?

Zudem besteht auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-peine.de (Ordnung & Umwelt - Ordnungswesen - Gewerbe - Bekämpfung der Schwarzarbeit – Schwarzarbeit melden) die Möglichkeit, Schwarzarbeit - auch anonym - per E-Mail anzuzeigen.


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