Landkreis Peine hebt Stallpflicht auf

Geflügel darf im Landkreis Peine ab dem kommenden Sonntag wieder ins Freie. Die Stallpflicht für Geflügel läuft zum 15. Mai aus.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Peine. Im Landkreis Peine galt seit Anfang Februar zunächst nur für Teilgebiete im Osten des Landkreises, dann ab dem 10. März im gesamten Kreisgebiet, die Aufstallungspflicht für Hausgeflügel. Gegenwärtig sind in ganz Niedersachsen die festgestellten Ausbrüche von Geflügelpest deutlich zurückgegangen. „Auch im Landkreis Peine wurde seit Anfang April kein neuer Ausbruchsfall mehr festgestellt. Daher wurde das Einschleppungsrisiko in Hausgeflügelbestände durch den Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung dahingehend neu bewertet, dass die Freilandhaltung von Geflügel ab dem 16. Mai wieder möglich ist“, erläutert Katja Schröder, stellvertretende Kreissprecherin.


Auch weiterhin müssen die Geflügelfreilandhalter aber die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen sorgfältig einhalten. So darf Geflügel nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Das Tränken mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, ist verboten und auch Futter und Einstreu muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Hühner und Puten müssen regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit geimpft werden.

Weitere Informationen, unter anderem ein Merkblatt über die tierseuchenrechtlichen Vorschriften für Geflügelhaltung, sind auf der Internetseite des Landkreises Peine unter zu finden.