Peine. Das Peiner Impfzentrum weist darauf hin, dass ein eventuell vorhandener Marcumar-Ausweis bei jedem Impftermin vorzulegen ist. Dies gilt sowohl für die Erst- als auch für die Zweitimpfung.
„Der Quickwert sollte bei mindestens 20 Prozent liegen, und die letzte Messung darf nicht älter als eine Woche vor dem Impftermin sein“, erläutert Katja Schröder, stellvertretende Kreissprecherin.
Marcumar-Ausweis muss bei Impfung vorgelegt werden
Der Quickwert sollte bei mindestens 20 Prozent liegen, und die letzte Messung darf nicht älter als eine Woche vor dem Impftermin sein
Symbolfoto | Foto: Rudolf Karliczek