Peine. Seit dem heutigen Montag gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Läden in Niedersachsen. Wer allerdings davon ausgenommen ist, der müsse sich auch ausweisen können. Deshalb empfiehlt der Landkreis Peine in einer Pressemitteilung, dass von der Pflicht befreite Personen das entsprechende Attest immer bei sich tragen sollten.
Von der am heutigen Tag in Kraft getretenen Maskenpflicht seien Menschen mit Vorerkrankungen, wie erwa schweren Herz- oder Lungenbeschwerden, ausgenommen, erklärt der Landkreis Peine. „Um Probleme bei Kontrollen durch Polizei und Ordnungsämter zu vermeiden, empfehlen wir, dass Vorerkrankte sich eine entsprechende Bescheinigung von ihrem Hausarzt ausstellen lassen“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß. Wer an unter die Pflicht fallende Orten, wie Läden oder Bussen, ohne Mund-Nasenschutz angetroffen werde, müsse mit einem Bußgeld rechnen.
„Bei der Anhörung zum Bußgeldverfahren besteht natürlich ebenfalls die Möglichkeit, einen entsprechenden Nachweis zur Befreiung einzureichen. Um den damit verbundenen bürokratischen Aufwand und Ärger zu vermeiden, halten wir es für eine gute und praktikable Lösung, dass die unter die Befreiung fallenden Personen den Nachweis schon von vornherein dabei haben. Dazu reicht ein Dreizeiler mit ärztlicher Unterschrift und Stempel“, sagt Laaß.
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